Staats­bei­hil­fen­recht · Agrar­bei­hil­fen­recht · Cross-Compliance-Verpflichtungen

Der Berufs­all­tag eines Land­wirts wird auch der Agrar­po­li­tik des Bun­des und der EU geprägt. Für Land­wir­te sind Bei­hil­fen des Staa­tes und der Euro­päi­schen Uni­on oft sehr wich­tig für die Exis­tenz des Unter­neh­mens. Das Agrar­bei­hil­fen­recht und Staats­bei­hil­fen­recht ist aller­dings außer­or­dent­lich kom­plex: Finan­zi­el­le Hil­fen sind an stren­ge Vor­aus­set­zun­gen geknüpft. Um einen Über­blick über die Hil­fen zu gewin­nen, die Ihnen zuste­hen, bie­te ich Ihnen mein Fach­wis­sen, mei­ne Kom­pe­tenz und Erfah­rung im Agrar­recht an.

Das Agrar­bei­hil­fen­recht und Staats­bei­hil­fen­recht zeich­net sich dadurch aus, dass Zah­lun­gen an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft sind. Die­ser Grund­satz wird mit dem Begriff „Cross-Com­pli­ance Ver­pflich­tun­gen“ umschrie­ben. Cross-Com­pli­ance Ver­pflich­tun­gen bezie­hen sich auf die Berei­che Umwelt­schutz, Tier­schutz sowie den Gesund­heits­schutz. Dabei gel­ten inner­halb der EU im inter­na­tio­na­len Ver­gleich sehr hohe Stan­dards. Weil die Ein­hal­tung die­ser Stan­dards für die Land­wir­te oft mit hohen Kos­ten ver­bun­den ist, soll dies mit Zah­lun­gen aus dem EU-Agrar­haus­halt aus­ge­gli­chen werden.

Die Rege­lun­gen zur Cross-Com­pli­ance sind in allen EU-Staa­ten ein­heit­lich gere­gelt. Beson­ders wich­tig sind in die­sem Zusam­men­hang die „Grund­an­for­de­run­gen an die Betriebs­füh­rung“ (GAB). Die GAB fas­sen die wich­tigs­ten rele­van­ten Ver­ord­nun­gen der EU zusam­men. Die Vor­schrif­ten betref­fen unter ande­rem den Schutz der Umwelt, Regis­trie­rungs- und Kenn­zeich­nungs­pflich­ten bei Tie­ren, die Sicher­heit von Fut­ter­mit­teln und Lebens­mit­teln sowie den Ein­satz von Pflan­zen­schutz­mit­teln. Die GAB sind mit mit den Cross-Com­pli­ance-Rege­lun­gen eng verknüpft.

Die Kon­trol­le der Auf­la­gen durch die Zah­lungs­emp­fän­ger obliegt staat­li­chen Behör­den. Dies sind zum Bei­spiel die Natur­schutz­be­hör­den und Vete­ri­när­äm­ter. Gele­gent­li­che Kon­trol­len erfol­gen nach dem Stich­pro­ben­prin­zip. Wer­den Ver­stö­ße fest­ge­stellt, rich­tet sich die Kür­zung von Zah­lun­gen nach dem Aus­maß der Pflicht­ver­let­zun­gen. So kön­nen meh­re­re, im Ein­zel­nen auch gering­fü­gi­ge Ver­stö­ße mit schär­fe­ren Sank­tio­nen geahn­det wer­den. Die­se Sank­tio­nen sind natür­lich an stren­ge recht­li­che Grund­la­gen gebun­den. Soll­ten Sie als Inha­ber eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebs davon betrof­fen sein, ste­he ich Ihnen als Part­ner zur Seite.

Gera­de im Agrar­bei­hil­fen­recht gilt es, stets auf dem neu­es­ten recht­li­chen Stand zu sein. Neue Ver­ord­nun­gen, zum Bei­spiel über die Ver­wen­dung von Dün­ge­mit­teln, haben regel­mä­ßig Aus­wir­kun­gen auf Cross-Com­pli­ance Ver­pflich­tun­gen und somit auf den Anspruch auf finan­zi­el­le För­de­rung der Agrar­be­trie­be. Damit Sie als Land­wirt stets auf der siche­ren Sei­te sind, beob­ach­te ich als Rechts­an­walt stän­dig die neu­es­ten Ent­wick­lun­gen auf die­sem Rechtsgebiet.

Als Rechts­an­walt mit beson­de­rer Aus­rich­tung auf das Agrar­recht und alle recht­li­chen Aspek­te, mit denen Land­wir­te in Berüh­rung kom­men, hel­fe ich Ihnen wei­ter. Gemein­sam ana­ly­sie­re ich mit mei­nen Man­dan­ten die bestehen­den Chan­cen und prü­fe deren Vor­aus­set­zun­gen. Ziel ist es dabei immer, den Betrieb zu för­dern, Rech­te durch­zu­set­zen und die wirt­schaft­li­che Lage dadurch zu opti­mie­ren. Gern ste­he ich Ihnen für ein Bera­tungs­ge­spräch zur Verfügung.

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