Raum­ord­nungs­recht

Das Raum­ord­nungs­recht ist ein über­ört­li­ches und der Bau­leit­pla­nung einer Gemein­de oder Stadt vor­ge­la­ger­tes Ver­fah­ren. Die Raum­ord­nung ver­mit­telt die Zie­le der Pla­nung, die im Lan­des­ent­wick­lungs­pro­gramm und den Regio­nal­plä­nen fest­ge­legt wer­den. Für Bau­vor­ha­ben im Außen­be­reich kann das Raum­ord­nungs­recht eben­falls Bedeu­tung haben. Die­se Bau­vor­ha­ben dür­fen den Zie­len der Raum­ord­nung widersprechen.

Leit­vor­stel­lung des Raum­ord­nungs­rechts ist eine nach­hal­ti­ge Raum­ent­wick­lung, die die sozia­len und wirt­schaft­li­chen Ansprü­che an den Raum mit sei­nen öko­lo­gi­schen Funk­tio­nen in Ein­klang bringt und zu einer dau­er­haf­ten, groß­räu­mig aus­ge­wo­ge­nen Ord­nung mit gleich­wer­ti­gen Lebens­ver­hält­nis­sen in den Teil­räu­men führt.

Sofern Sie von einer beab­sich­tig­ten Regio­nal­pla­nung betrof­fen sein könn­ten, unter­stüt­ze ich Sie bei Anfer­ti­gung von Ein­wen­dun­gen gegen die­se Pla­nung sowie bei deren gericht­li­cher Anfech­tung. Eben­falls unter­stüt­ze ich Sie, sofern Sie Adres­sat einer raum­ord­nungs­recht­li­chen Unter­sa­gung sind oder Ihr geplan­tes Bau­vor­ha­ben im Außen­be­reich aus raum­ord­nungs­recht­li­chen Grün­den nicht geneh­migt wurde.

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