Coro­na (Covid-19) Rechtsfragen

Aus­gangs­be­schrän­kun­gen

Gegen­wär­tig bestehen auf­grund der Baye­ri­schen Ver­ord­nung über eine vor­läu­fi­ge Aus­gangs­be­schrän­kung  anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie (BayMBl. 2020 Nr. 130) im Frei­staat Bay­ern Aus­gangs­be­schrän­kun­gen. Ver­stö­ße sind straf­be­wehrt (§ 73 ff. Infektionsschutzgesetz).

Im Frei­staat Bay­ern wer­den Ver­stö­ße hart bestraft. Allein am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de (4.4. und 5.4.2020) wur­den nach einem Bericht von Radio Ober­land vom 6.4.2020 im süd­li­chen Ober­bay­ern 1.400 Anzei­gen wegen Ver­stö­ßen gegen die Aus­gangs­be­schrän­kung erstattet.

Kla­ge­ver­fah­ren

Ob die ent­spre­chen­de Ver­ord­nung rechts­wid­rig ist, wird sich im Lau­fe der Zeit durch eine Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs zei­gen. Gegen­wär­tig sind zwei soge­nann­te Nor­men­kon­troll­kla­gen gegen die ent­spre­chen­de Ver­ord­nung anhän­gig. Nach unse­rer Auf­fas­sung haben die Kla­gen gute Aus­sicht auf Erfolg, da durch die Ver­ord­nung mas­siv in Grund­rech­te ein­ge­grif­fen wird. Auch der ehe­ma­li­ge Prä­si­dent des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, Hans-Jür­gen Papier, hat in einem Inter­view mit der Süd­deut­schen­zei­tung vom 1.4.2020 betont, „selbst in Kriegs­zei­ten wer­den Grund­rech­te nicht angetastet“.

Ordnungswidrigkeitenverfahren/Strafverfahren

Der Aus­gang die­ses Ver­fah­rens wird maß­geb­li­chen Ein­fluss auf lau­fen­de Buß­geld- und Straf­ver­fah­ren haben, da Buß­geld- und Straf­vor­schrif­ten an Ver­stö­ße gegen die Ver­ord­nung anknüpfen.

Soll­ten Sie Beschul­dig­ter in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren sein, gilt als wich­tigs­te Regel: Äußern Sie sich nicht gegen­über der Poli­zei, son­dern machen Sie von Ihrem Schwei­ge­recht Gebrauch. Fer­ner soll­ten Sie sich mit einem auf Ver­wal­tungs­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt bespre­chen. Ver­wal­tungs­recht ist des­halb wich­tig, da es auch im Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Straf­ver­fah­ren auf die Recht­mä­ßig­keit der zugrun­de­lie­gen­den Ver­ord­nung ankommt.

Schil­dern Sie uns Ihren Fall.

Rufen Sie uns an, wir ste­hen Ihnen ger­ne zeit­nah für ein ers­tes Gespräch zur Verfügung.

089 / 330 291 69

error: Der Inhalt der Internetseite ist geschützt! (the content of the website ist protect!)