Wasserrecht
Ohne Wasser kein Leben. Der Erhalt von sauberem Wasser ist deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe, die durch zahlreiche Vorschriften geregelt ist — von der Entnahme und Benutzung von Wasser, der Entnahme und Rückeinleitung von Wasser bis zum Betrieb einer privaten Wasserkraftanlage. Es gibt sogar Straftaten im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Regelungen. Dazu gehört zum Beispiel die Gefahr der Verunreinigung von Grundwasser durch das Waschen eines Autos auf offener Straße. Wir beraten Sie zu allen wasserrechtlichen Themen umfassend und kompetent.
Ausweisung Wasserschutzgebiet
Die Festlegung eines Wasserschutzgebiets dient dazu, wertvolle Trinkwasservorkommen zu schützen. Es kann jedoch dazu kommen, dass man beispielsweise als Grundeigentümer oder als Landwirt von dem Thema Ausweisung Wasserschutzgebiet unmittelbar getroffen wird — nämlich dadurch, dass bestimmte Handlungen untersagt werden: Ein Grundeigentümer sieht sich mit Auflagen für die Bebauung konfrontiert, ein Landwirt mit strengen Vorgaben für die Bewirtschaftung seiner Felder. Hier stellt sich oft die Frage der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Auflage, der Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Wasserschutzgebiets oder der Möglichkeit einer Entschädigung für die Betroffenen.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Eine behördliche wasserrechtliche Erlaubnis benötigen beispielsweise Bauvorhaben im Uferbereich oder Unternehmen, die für ihre Produktion auf die Entnahme und Benutzung von Wasser und auf die Entnahme und Rückeinleitung von Wasser angewiesen sind. Auch Betriebe, die Grundwasser fördern oder Stoffe ins Grundwasser einleiten, müssen ihr Vorgehen genehmigen lassen. Das Verfahren für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist oft komplex. Mit der Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten sind Sie von Anfang an über die wesentlichen Elemente des Verfahrens informiert. Wir stehen Ihnen ebenfalls zur Seite, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis entzogen oder mit Auflagen versehen wird.
Entnahme und Benutzung von Wasser
Wasserentnahme und Wasserbenutzung sind durch Gesetz geregelt, zum Beispiel in § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes. Als Anlieger eines Gewässers beraten wir Sie zu allen Formen der Gewässernutzung oder der Beeinträchtigung von Eigentum durch Gewässer. Dazu gehört zum Beispiel der Fall, dass Ihr Grundbesitz durch einen Uferabbruch betroffen ist. Auch die Nutzung von Erdwärme, die mit der Bohrung von Sonden verbunden ist, bedarf einer Erlaubnis oder Bewilligung nach wasserrechtlichen Vorschriften.
Betrieb einer privaten Wasserkraftanlage
Die Genehmigung für den Betrieb einer privaten Wasserkraftanlage setzt ein komplexes behördliches Verfahren voraus. Der Betreiber einer solchen Anlage sollte sich von Anfang an rechtlich beraten lassen, damit ihm nicht im Verlauf dieses Verfahrens wichtige Optionen verloren gehen. Ökologische Belange, die naturschutzfachliche Planung sowie Baurecht, Nachbarrecht und Lärmschutz oder der Schutz vor einem Uferabbruch spielen hierbei eine Rolle.
Durch immer höhere Schutzanforderungen wird auch das Wasserrecht immer komplexer. Als Betroffener ist es deshalb für die Durchsetzung eigener Rechte entscheidend, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Wasserrecht an seiner Seite zu wissen. Wir beraten Sie umfassend und setzen Ihre Rechte gegenüber Behörden und Gerichten durch.