Tier­schutz­recht · Tier­zucht­recht · Tierseuchenrecht

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie in allen Berei­chen des Tier­schut­zes, des Tier­zucht­rechts sowie des Tier­seu­chen­rechts. Hier­zu zählt auch die Ver­tre­tung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen im Zusam­men­hang mit dem Tier­schutz. Ins­be­son­de­re ver­tre­ten wir im Hin­blick auf die Anfor­de­run­gen der Nutz­tier­hal­tung und Tierhaltungsberiebe.

Die Hal­tung von Nutz­tie­ren regelt recht­lich das Tier­schutz­ge­setz und die Tier­schutz-Nutz­tier­hal­tungs­ver­ord­nung. Ins­be­son­de­re die Pflicht, dafür zu sor­gen, dass kei­ne Tier­seu­chen in sei­nen Tier­be­stand ein­ge­schleppt oder aus sei­nem Bestand ver­schleppt wer­den. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie zu allen Fra­gen im Hin­blick auf die Anfor­de­run­gen von Tier­hal­tungs­be­trie­ben und der Nutz­tier­hal­tung (Käl­ber­hal­tung etc.). Inso­fern ver­tre­ten wir Sie im Vor­feld sowie in lau­fen­den Ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Soll­te dies not­wen­dig wer­den, ver­tre­ten wir Sie auch in gericht­li­chen Verfahren.

Im Tier­seu­chen­recht sind für bestimm­te Fäl­le Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che des Tier­hal­ters vor­ge­se­hen, die sich aus Seu­che­n­er­eig­nis­sen und ent­spre­chen­den seu­chen­recht­li­chen Maß­nah­men erge­ben. Soll­ten Sie durch eine tier­seu­chen­recht­li­che Maß­nah­me Tier­ver­lus­te erlit­ten haben, ver­tre­ten wir Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che. Fer­ner ver­tre­ten wir Sie auch in allen zucht­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen und ggf. auch gegen­über Zucht­ver­bän­den und neh­men inso­fern Ihre Inter­es­sen wahr.

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