Forst­recht

Wir bera­ten und ver­tre­ten Wald­be­sit­zer gegen­über den Forst­be­hör­den in allen Fra­gen zum Wald­recht. Dies kön­nen ins­be­son­de­re Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Erklä­rung eines Wald­ge­biets zum Bann- oder Erho­lungs­walds sein, aber auch Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Erlaub­nis zur Rodung eines Wal­des oder einer Erlaub­nis auf Kahl­hieb in einem Schutz­wal­des sein. Soll­ten Sie von einem Ent­eig­nungs­ver­fah­ren betrof­fen sein oder die Regu­lie­rung von Wald­brand­schä­den beab­sich­ti­gen, so ver­tre­ten wir Sie auch in die­sem Bereich. Soll­te Ihnen vor­ge­wor­fen wer­den, eine Straf­tat mit forst­recht­li­chem Bezug began­gen zu haben, ver­tei­di­gen wir Sie in die­sem Bereich.

Schil­dern Sie uns Ihren Fall.

Rufen Sie uns an, wir ste­hen Ihnen ger­ne zeit­nah für ein ers­tes Gespräch zur Verfügung.

089 / 330 291 69

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