Bau­ge­neh­mi­gungs­recht

Im Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren erge­ben sich nicht nur für den Bau­herrn, son­dern auch für betrof­fe­ne Nach­barn vie­le recht­li­che Fra­gen: Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine Bau­ge­neh­mi­gung? Was sind geneh­mi­gungs­freie und geneh­mi­gungs­f­rei­ge­stell­te Vor­ha­ben? Wann sind Nut­zungs­än­de­run­gen zuläs­sig? Kann ich mich als Nach­bar gegen eine Bau­ge­neh­mi­gung weh­ren, die einem ande­ren erteilt wur­de, aber mei­ne Inter­es­sen beein­träch­tigt? Die­se und vie­le wei­te­re Fra­gen beant­wor­ten wir Ihnen als kom­pe­ten­te Rechts­an­wäl­te mit Fach­wis­sen und Erfah­rung im Baurecht.

Ertei­lung einer Baugenehmigung

Die Ertei­lung einer Bau­ge­neh­mi­gung ist für den Bau­herrn die wich­tigs­te behörd­li­che Hür­de vor dem Haus­bau. Nicht sel­ten wird ein Antrag auf Bau­ge­neh­mi­gung abge­lehnt oder nur unter Auf­la­gen erteilt. Und nicht immer ist die Ver­sa­gung einer Bau­ge­neh­mi­gung oder eine bestimm­te Auf­la­ge recht­mä­ßig. Es ist wich­tig, auf sol­che Ent­schei­dun­gen der Behör­de schnell zu reagie­ren, um Fris­ten ein­zu­hal­ten. Bei Nicht­ein­hal­tung von Fris­ten wer­den Ent­schei­dun­gen bestands­kräf­tig — die­se kön­nen dann nur noch in weni­gen Aus­nah­me­fäl­len mit Rechts­mit­teln ange­grif­fen wer­den. Kom­pe­ten­ter recht­li­cher Bei­stand sichert Ihnen die Durch­set­zung Ihres Anspruchs auf eine Bau­ge­neh­mi­gung. Und schon im Vor­feld des Antrags auf die Ertei­lung einer Bau­ge­neh­mi­gung las­sen sich Streit­fra­gen ein­ver­nehm­lich klä­ren. Die­ses Vor­ge­hen kann viel kost­ba­re Zeit und Geld sparen.

Geneh­mi­gungs­freie und geneh­mi­gungs­f­rei­ge­stell­te Vorhaben

Wenn eine Anla­ge geneh­mi­gungs­frei bzw. von einer Geneh­mi­gung frei­ge­stellt ist, ist ein Antrag auf Bau­ge­neh­mi­gung nicht erfor­der­lich. Dass ein bestimm­tes Vor­ha­ben „ver­fah­rens­frei” ist, heißt aller­dings nicht, dass auch hier­für kei­ne gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu beach­ten sind. So ist bei Bau­vor­ha­ben in der Nähe von Denk­mä­lern oft eine denk­mal­schutz­recht­li­che Erlaub­nis ein­zu­ho­len. Geneh­mi­gungs­frei­heit heißt nicht Rechts­frei­heit. Ver­stö­ße kön­nen mit Buß­gel­dern geahn­det wer­den. Auch bei grund­sätz­lich geneh­mi­gungs­frei­en Bau­vor­ha­ben zahlt sich des­halb pro­fes­sio­nel­ler Rechts­rat aus.

Nach­ba­r­an­fech­tung Baugenehmigung

Als Rechts­an­wäl­te für Bau­recht ver­tre­ten wir auch Dritt­be­trof­fe­ne. Denn auch als Nach­bar sind Sie kei­nes­falls recht­los. Im Bau­recht gibt es vie­le Vor­schrif­ten, die gera­de die Inter­es­sen und Rech­te von Anwoh­nern schüt­zen sol­len. Sol­che Nor­men eröff­nen in der Regel auch die Mög­lich­keit, gegen Bau­ge­neh­mi­gun­gen von Nach­barn im behörd­li­chen Ver­fah­ren und gericht­lich vor­zu­ge­hen. Es gibt eine Viel­zahl von Fäl­len unter dem Stich­wort „Nach­ba­r­an­fech­tung Bau­ge­neh­mi­gung”, in denen sich Bewoh­ner gegen ein frem­des Bau­vor­ha­ben erfolg­reich zur Wehr gesetzt haben. Mit einem kom­pe­ten­ten Rechts­an­walt an Ihrer Sei­te set­zen Sie Ihre Ansprü­che als Nach­bar durch.

Ein­hal­tung Abstandsflächen

Unter dem Stich­wort „Ein­hal­tung Abstands­flä­chen” sind die von einer Bebau­ung frei­zu­hal­ten­den Flä­chen zu ver­ste­hen. Wich­tig ist in die­sem Zusam­men­hang für das Bun­des­land Bay­ern vor allem Art. 6 Bay­BO. Die Ein­hal­tung von Abstands­flä­chen kann sich auf Außen­wän­de von ande­ren Gebäu­den, aber auch auf ande­re bau­li­che Anla­gen bezie­hen. Des­halb spielt das The­ma der Ein­hal­tung von Abstands­flä­chen nicht nur bei nach­bar­schafts­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten eine Rol­le, son­dern auch dann, wenn zum Bei­spiel Wind­kraft­an­la­gen in der Nähe eines Hau­ses errich­tet wer­den sollen.

Stell­plät­ze

Auch für Stell­plät­ze und Gara­gen stellt das Gesetz kon­kre­te Anfor­de­run­gen auf. Zen­tra­le Vor­schrift ist hier § 12 der BauN­VO: Gara­gen und Stell­plät­ze sind zwar im Grund­satz nach Absatz 1 der Vor­schrift zuläs­sig. Die fol­gen­den Absät­ze der Norm zäh­len aber eine Rei­he von Aus­nah­men auf. Fest­set­zun­gen in Bebau­ungs­plä­nen kön­nen ange­foch­ten wer­den – durch eine Dritt­an­fech­tung, aber auch im Rah­men einer soge­nann­ten Normenkontrolle.

Wir bera­ten Sie zu allen Fra­gen des Bau­ge­neh­mi­gungs­rechts umfas­send, ver­ständ­lich und kompetent.

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