Wehrdisziplinarrecht/Wehrstrafrecht

Wir ver­tre­ten bun­des­weit Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten (Zeit- und Berufs­sol­da­ten) bei Dis­zi­pli­nar- und Straf­sa­chen. Unser Tätig­keits­spek­trum umfasst dabei nicht nur die Ver­tre­tung gegen­über dem Wehr­dis­zi­pli­nar­an­walt, son­dern auch gegen­über den „zivi­len“ Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den (Staats­an­walt­schaft).

Zivi­le Straf­ver­fah­ren und Wehr­dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ste­hen in enger Ver­bin­dung mit­ein­an­der. Sie begin­nen häu­fig gleich­zei­tig. Wir ver­tre­ten Sie in bei­den Ver­fah­ren. Wich­tig ist uns, eine ein­heit­li­che Stra­te­gie zu ent­wi­ckeln. Ziel ist es, schwer­wie­gen­de Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men (Dienst­g­rad­her­ab­set­zung, Ent­fer­nung aus dem Dienst­ver­hält­nis, § 55 Abs. 5 SG: frist­lo­se Ent­las­sung bei Sol­da­ten in den ers­ten vier Dienst­jah­ren) oder straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lun­gen zu ver­hin­dern oder die­se mög­lichst gering aus­fal­len zu lassen.

Soll­ten Sie mit Vor­wür­fen durch Ihren Vor­ge­set­zen kon­fron­tiert wer­den, machen Sie unbe­dingt zunächst von Ihrem Recht zum Schwei­gen Gebrauch. Wei­sen Sie dar­auf hin, dass Sie zunächst anwalt­li­che Bera­tung in Anspruch neh­men wol­len und solan­ge nichts zur Sache sagen wol­len. Ihre Anga­ben wer­den sonst nahe­zu immer gegen Sie ver­wen­det wer­den. Glei­ches gilt im Fal­le straf­recht­li­cher Ermittlungen. 

Soll­ten Sie die Befürch­tung haben, dass straf­recht­li­che oder wehr­dis­zi­pli­nar­recht­li­che Pro­ble­me auf Sie zukom­men, zögern Sie nicht, Kon­takt mit uns auf­zu­neh­men. Vie­le Ver­fah­ren wären für die Betrof­fe­nen bes­ser aus­ge­gan­gen, wäre anwalt­li­che Hil­fe in Anspruch genom­men worden.

Schil­dern Sie uns Ihren Fall.

Rufen Sie uns an, wir ste­hen Ihnen ger­ne zeit­nah für ein ers­tes Gespräch zur Verfügung.

089 / 330 291 69

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