Wehrdisziplinarrecht Wehrstrafrecht
Anwalt für Wehrdisziplinarrecht und Wehrstrafrecht – bundesweite Verteidigung von Soldaten
Für Soldatinnen und Soldaten steht in Disziplinar- und Strafverfahren schnell die gesamte Laufbahn auf dem Spiel: Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung, im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Dienstverhältnis samt Versorgungseinbußen. Wir verteidigen Zeit- und Berufssoldaten bundesweit – gegenüber Disziplinarvorgesetzten und Wehrdisziplinaranwaltschaft ebenso wie gegenüber Staatsanwaltschaft und Strafgerichten. Und weil beide Verfahren fast immer zusammenhängen, führen wir sie aus einer Hand.
Was regelt das Wehrdisziplinarrecht?
Das Wehrdisziplinarrecht (Wehrdisziplinarordnung – WDO in Verbindung mit dem Soldatengesetz) regelt die Ahndung von Dienstvergehen. Ein Dienstvergehen begeht, wer schuldhaft seine soldatischen Pflichten verletzt – innerhalb wie außerhalb des Dienstes, denn auch außerdienstliches Verhalten kann die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit berühren. Zu unterscheiden sind einfache Disziplinarmaßnahmen des Disziplinarvorgesetzten (Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung) und gerichtliche Disziplinarmaßnahmen der Truppendienstgerichte – vom Beförderungsverbot über die Kürzung der Dienstbezüge und die Dienstgradherabsetzung bis zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis; bei Ruhestandssoldaten kommt die Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht.
Welche Straftaten regelt das Wehrstrafgesetz?
Das Wehrstrafgesetz (WStG) erfasst spezifisch militärische Delikte: Fahnenflucht, eigenmächtige Abwesenheit, Gehorsamsverweigerung, Wachverfehlungen sowie Vorgesetztendelikte wie die entwürdigende Behandlung Untergebener. Daneben können auch allgemeine Straftaten ohne jeden Dienstbezug – von der Körperverletzung über den Betrug bis zum Besitz strafbarer Inhalte – massive dienstrechtliche Folgen auslösen. Besonders kritisch sind Ermittlungen wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Kennzeichen: Hier drohen neben der Strafverfolgung regelmäßig die sofortige Herauslösung aus der Truppe und das disziplinare Höchstmaß.
Wie hängen Straf- und Disziplinarverfahren zusammen?
Sehr eng – und genau darin liegt das Risiko. Beide Verfahren laufen häufig parallel; die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils entfalten im Disziplinarverfahren grundsätzlich Bindungswirkung. Was im Strafverfahren eingeräumt oder ausgehandelt wird, lässt sich disziplinarrechtlich kaum noch korrigieren – selbst eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage schützt nicht vor disziplinaren Konsequenzen. Deshalb gehört die Verteidigung in beiden Verfahren in eine Hand und muss von Beginn an aufeinander abgestimmt sein.
Vernehmung oder Anhörung angekündigt – wie verhalten Sie sich richtig?
Im Mittelpunkt steht das Schweigerecht: Weder gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten noch gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Wehrdisziplinaranwaltschaft besteht eine Pflicht, sich zur Sache zu äußern. Unbedachte Angaben in einem frühen Stadium sind der häufigste und folgenschwerste Fehler; sie lassen sich später kaum einfangen. Richtig ist: Aussage höflich verweigern, Akteneinsicht durch den Verteidiger abwarten, erst dann – wenn überhaupt – gezielt Stellung nehmen.
Was droht im Ernstfall – und was lässt sich verhindern?
Die Bandbreite reicht von der folgenlosen Einstellung bis zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis mit erheblichen Einbußen bei der Versorgung. Für Soldaten auf Zeit besonders wichtig: In den ersten Dienstjahren kann bereits ein laufendes Verfahren die fristlose Entlassung nach dem Soldatengesetz nach sich ziehen, wenn das Verbleiben die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde. Frühzeitige, konsequente Verteidigung zielt darauf, das Verfahren auf der niedrigstmöglichen Stufe zu beenden – oft gelingt das bereits im Anhörungsstadium.
Unsere Leistungen im Wehrrecht
Verteidigung in Wehrdisziplinarverfahren vor Disziplinarvorgesetzten, Wehrdisziplinaranwaltschaft und Truppendienstgerichten, Strafverteidigung in Wehrstrafsachen und allgemeinen Strafverfahren mit dienstrechtlicher Relevanz, Begleitung bei vorläufigen Maßnahmen (z. B. Dienstenthebung, Uniformtrageverbot), Beratung zu Sicherheitsüberprüfungen sowie koordinierte Strategie über beide Verfahren hinweg. Verwandte Rechtsgebiete unserer Kanzlei: Beamten- und Disziplinarrecht und Waffenrecht.
Ausführlich: Wehrdisziplinarverfahren: Ablauf nach der neuen WDO.
Ausführlich: Einfache Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten.
Ausführlich: Disziplinararrest: Richtervorbehalt, Dauer und Beschwerde.
Ausführlich: Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten.
Ausführlich: Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
Ausführlich: Strafverfahren und Wehrdisziplinarverfahren.
Ausführlich: Vorläufige Dienstenthebung von Soldaten.
Häufige Fragen zum Wehrdisziplinar- und Wehrstrafrecht
Muss ich bei einer Vernehmung durch meinen Disziplinarvorgesetzten aussagen?
Nein. Sie müssen sich nicht zur Sache äußern – weder im Disziplinar- noch im Strafverfahren. Von diesem Recht Gebrauch zu machen, darf nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.
Läuft das Disziplinarverfahren neben dem Strafverfahren weiter?
Häufig wird es bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt – die Feststellungen des Strafurteils binden dann aber weitgehend das Disziplinarverfahren. Umso wichtiger ist es, schon die Strafverteidigung mit Blick auf die disziplinaren Folgen zu führen.
Kann ich als Zeitsoldat wegen eines Ermittlungsverfahrens entlassen werden?
In den ersten Dienstjahren ja: Die fristlose Entlassung ist möglich, wenn Ihr Verbleiben die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde – teils schon vor einer strafrechtlichen Verurteilung. Gegen eine solche Entlassung kann und sollte vorgegangen werden.
Was bedeutet die Entfernung aus dem Dienstverhältnis für meine Versorgung?
Sie ist die schärfste Disziplinarmaßnahme und trifft auch die Versorgungsansprüche empfindlich. Genau deshalb lohnt der Kampf um jede mildere Maßnahme – vom Beförderungsverbot bis zur Dienstgradherabsetzung ist jede Stufe ein erheblicher Unterschied.
Mir werden extremistische Äußerungen vorgeworfen – was jetzt?
Solche Vorwürfe werden mit höchster Priorität verfolgt und führen oft zu sofortigen vorläufigen Maßnahmen. Äußern Sie sich nicht ohne Verteidiger – gerade hier entscheiden Kontext und Beweislage, und vorschnelle Erklärungen richten größten Schaden an.
Stand: September 2026