Staats­haf­tungs­recht

Das Staats- oder Amts­haf­tungs­recht regelt die Haf­tung der öffent­li­chen Hand (Gemein­de, Stadt, Krei­ses, Bun­des­lan­des, Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) sowie der soge­nann­ten Belie­he­nen (Notar, Toll Coll­ect GmbH, TÜV, Bezirks­schorn­stein­fe­ger, Flug­ka­pi­tän). Ver­let­zen die vor­ge­nann­ten Stel­len die ihnen oblie­gen­den Amts­pflich­ten, so kön­nen Amt­haf­tungs­an­sprü­che bestehen.

Ansprü­che kön­nen sich etwa bei der Ände­rung eines bestehen­den Bebau­ungs­plans erge­ben, sofern der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer hier­durch einen Wert­ver­lust an sei­nem Grund­stück erlei­det. Aber auch durch die (rechts­wid­rig) ver­zö­ger­te Ertei­lung einer Geneh­mi­gung (Bau­ge­neh­mi­gung, Geneh­mi­gung nach BImSchG), die rechts­wid­ri­ge Ableh­nung einer Anla­ge­zu­las­sungs­ge­neh­mi­gung oder durch die Ertei­lung unrich­ti­ger Aus­künf­te durch eine staat­li­che Stel­le, kön­nen Amts­haf­tungs­an­sprü­che begrün­det wer­den. Fer­ner oblie­gen den staat­li­chen Stel­len Amts­pflich­ten im Zusam­men­hang mit dem ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand von Stra­ßen und Gewäs­sern im Rah­men der Verkehrssicherungspflicht.

Wir ver­tre­ten Sie bei der außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Durch­set­zung und Abwehr von Scha­dens­er­satz- und Ent­schä­di­gungs­an­sprü­chen. Fer­ner ver­tre­ten wir Sie in Enteignungsverfahren.

Schil­dern Sie uns Ihren Fall.

Rufen Sie uns an, wir ste­hen Ihnen ger­ne zeit­nah für ein ers­tes Gespräch zur Verfügung.

089 / 330 291 69

error: Der Inhalt der Internetseite ist geschützt! (the content of the website ist protect!)