Immis­si­ons­schutz­recht

Abfall­ver­wer­tungs- und Besei­ti­gungs­an­la­gen, Gas- und Koh­le­kraft­wer­ke sowie ande­re Indus­trie­an­la­gen sind in beson­de­rem Maße geeig­net, die Umwelt zu belas­ten. Die Betrei­ber sind des­halb ver­pflich­tet, umwelt­schutz­recht­li­che Vor­ga­ben zu beach­ten. Das immis­si­ons­schutz­recht­li­che Zulas­sungs­ver­fah­ren sieht vor, dass vor der Geneh­mi­gung einer Anla­ge sämt­li­che Umwelt­aus­wir­kun­gen geprüft wer­den. Beson­de­re Ver­fah­ren nach dem BImSchG sind das Vorbescheids‑, Teil­ge­neh­mi­gungs- und nach­träg­li­che Anord­nungs­ver­fah­ren nach § 17 BImSchG, außer­dem Ände­rungs­ge­neh­mi­gun­gen für bereits bestehen­de Anla­gen sowie Anord­nun­gen, die nicht geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­ge Anla­gen betreffen.

Rechts­be­ra­tung für Betrei­ber und Drittbetroffene

Grund­sätz­lich besteht nach § 6 Abs. 1 BImSchG ein Rechts­an­spruch auf die Geneh­mi­gung einer Anla­ge. Die Vor­aus­set­zun­gen hier­für sind zum Teil sehr kom­plex. Sie bezie­hen sich sowohl auf die Ein­hal­tung von Ver­fah­rens­vor­schrif­ten wie auf tech­ni­sche Maß­nah­men, die bestimm­te Immis­sio­nen ver­hin­dern oder ver­rin­gern sol­len. Gera­de im Immis­si­ons­schutz­recht zäh­len des­halb neben recht­li­cher Kom­pe­tenz auch das Ver­ständ­nis für tech­ni­sche Zusam­men­hän­ge. Wir über­neh­men die recht­li­che Bera­tung der Betrei­ber von Anla­gen bei Ver­fah­ren nach dem Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz (BImSchG). Wir bera­ten und ver­tre­ten aber auch Dritt­be­trof­fe­ne, die sich gegen Anla­gen zur Wehr set­zen möch­ten. Denn auch hier­für stellt das Gesetz ver­schie­de­ne Optio­nen zur Ver­fü­gung. Als erfah­re­ne Rechts­an­wäl­te prü­fen wir erfolg­ver­spre­chen­de Stra­te­gien, bera­ten die­se mit Ihnen und set­zen Ihre Ansprü­che durch.

Schutz vor Lärm

Zum Immis­si­ons­schutz gehört auch der Lärm­schutz. Auch zu die­sem The­ma gibt es eine Viel­zahl von recht­li­chen und tech­ni­schen Rege­lun­gen – zum Bei­spiel zum Gewer­be­lärm, Stra­ßen­ver­kehrs- und Bahn­lärm, Flug­lärm, Sport­an­la­gen­lärm und Frei­zeit­lärm. Lärm-Grenz­wer­te erge­ben sich aus der TA Lärm. Ein­zel­ne Rege­lun­gen ste­hen zum Bei­spiel in der Ver­kehrs­lärm­schutz­ver­ord­nung (16. BImSchV), Sport­an­la­gen­lärm­schutz­ver­ord­nung (18. BImSchV) oder in der Gerä­te- und Maschi­nen­lärm­schutz­ver­ord­nung (32. BImSchV). Die gericht­li­che Durch­set­zung von Lärm­schutz für Betrof­fe­ne kann sowohl vor Zivil­ge­rich­ten als auch vor Ver­wal­tungs­ge­rich­ten erfol­gen. Es gibt im Öffent­li­chen Recht wie im Bür­ger­li­chen Recht Nor­men, aus denen sich Ansprü­che auf Unter­las­sun­gen erge­ben. Die Ord­nungs­be­hör­den sind dafür zustän­dig, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Lärm zu verfolgen.

Ver­tre­tung Ihrer Inter­es­sen im Immissionsschutzrecht

Immis­si­ons­schutz­recht­li­che Zulas­sungs­ver­fah­ren und beson­de­re Ver­fah­ren nach dem BImSchG erfor­dern neben recht­li­chem Grund­satz- und Detail­wis­sen auch die Aus­ein­an­der­set­zung mit tech­ni­schen Gut­ach­ten. Dazu kommt für den Juris­ten die Not­wen­dig­keit, stän­dig auf dem aktu­el­len Stand der maß­geb­li­chen Geset­ze und Ver­ord­nun­gen zu sein. Gera­de im Immis­si­ons­schutz­recht für geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­ge Indus­trie­an­la­gen gibt es stän­di­ge Ände­run­gen. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re Gas- und Koh­le­kraft­wer­ke sowie Abfall­ver­wer­tungs- und Besei­ti­gungs­an­la­gen. Auch nicht geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­ge Anla­gen (dazu zäh­len zum Bei­spiel Hand­werks­be­trie­be oder Gast­stät­ten) müs­sen eine Rei­he von Anfor­de­run­gen des Immis­si­ons­schut­zes erfül­len. Wir ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen mit Bezug zum Immis­si­ons­schutz im öffent­lich-recht­li­chen wie im zivil­recht­li­chen Bereich. Bei Straf­ta­ten mit immis­si­ons­schutz­recht­li­chen Bezug ver­tei­di­gen wir Sie im Ermitt­lungs­ver­fah­ren, Zwi­schen­ver­fah­ren und Haupt­ver­fah­ren vor den Strafgerichten.

Als kom­pe­ten­te Ansprech­part­ner im Immis­si­ons­schutz­recht infor­mie­ren wir Sie umfas­send. Bit­te neh­men Sie Kon­takt mit uns auf, wenn Sie Fra­gen haben oder Ihre Inter­es­sen durch einen Rechts­an­walt ver­tre­ten wis­sen möch­ten, der über Erfah­rung und Fach­wis­sen auf die­sem Gebiet verfügt.

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