Recht der freien Berufe
Anwalt für Berufsrecht der freien Berufe – Zulassung, Approbation und Disziplinarverfahren
Wer einen freien Beruf ausübt, arbeitet unter besonderer staatlicher Aufsicht: Approbation, Bestellung oder Zulassung sind Voraussetzung der Berufsausübung – und können bei Zweifeln an Zuverlässigkeit oder Würdigkeit widerrufen werden. Für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Heilpraktiker und viele andere steht dann die berufliche Existenz auf dem Spiel. Wir vertreten Angehörige der freien Berufe in allen berufsrechtlichen Verfahren – von der Zulassung über die Verteidigung gegen berufsrechtliche Vorwürfe bis zur Abwehr von Approbationswiderruf und Berufsverbot. Kanzlei in München, bundesweit tätig.
Für wen gilt das Berufsrecht der freien Berufe?
Zu den freien Berufen zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure, aber auch Hebammen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Sachverständige und Lotsen. Gemeinsam ist ihnen: Die Berufsausübung setzt eine staatliche Zulassung, Approbation oder Bestellung voraus, es gelten besondere Berufspflichten, und Kammern oder Aufsichtsbehörden überwachen deren Einhaltung.
Wann drohen Widerruf oder Rücknahme der Zulassung?
Der häufigste Grund ist der Vorwurf der Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit – etwa nach strafrechtlichen Verurteilungen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Vermögensverfall), gesundheitlichen Zweifeln an der Berufsfähigkeit oder wiederholten Berufspflichtverletzungen. Wichtig zu wissen: Ein Widerruf ist kein Automatismus. Die Behörde muss den Einzelfall würdigen, und gegen Anhörung und Bescheid kann – und sollte frühzeitig – vorgegangen werden. Gerade im Anhörungsverfahren werden die Weichen gestellt, oft lässt sich der Widerruf hier noch abwenden.
Berufsrechtliche und disziplinarische Verfahren
Kammern und Aufsichtsbehörden können Berufspflichtverletzungen mit Rügen, Geldbußen, berufsgerichtlichen Verfahren bis hin zum Ausschluss aus dem Beruf ahnden. Typische Vorwürfe betreffen Verstöße gegen Berufspflichten, unzulässige Werbung oder das unberechtigte Führen von Fachgebiets- und Berufsbezeichnungen. Wir vertreten Mandanten gegenüber Kammern und Behörden sowie vor den Berufs- und Verwaltungsgerichten.
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Für Ärzte und Psychotherapeuten ist neben der Approbation die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wirtschaftlich entscheidend. Wir beraten bei Zulassung und Sonderbedarfszulassung, bei Streit um den Versorgungsauftrag sowie bei drohender Entziehung der Zulassung.
Berufsrecht und Strafverfahren – eine Strategie aus einer Hand
Berufsrechtliche Verfahren laufen häufig parallel zu strafrechtlichen Ermittlungen – und was im Strafverfahren gesagt wird, wirkt ins Berufsrecht hinein (und umgekehrt). Schon eine Einstellung gegen Auflage oder ein Strafbefehl kann berufsrechtliche Folgen auslösen. Deshalb entwickeln wir von Beginn an eine einheitliche Verteidigungsstrategie für beide Verfahren – als Kanzlei, die Verwaltungsrecht und Strafverteidigung verbindet.
Unsere Leistungen im Berufsrecht
Vertretung in Zulassungs‑, Approbations- und Bestellungsverfahren, Abwehr von Rücknahme und Widerruf, Verteidigung in berufsgerichtlichen und Disziplinarverfahren, Beratung zu Berufspflichten, Werbung und Berufsbezeichnungen sowie koordinierte Strafverteidigung. Verwandte Rechtsgebiete unserer Kanzlei: Beamten- und Disziplinarrecht, Gewerberecht und Straftaten aus dem verwaltungs- und agrarspezifischen Bereich.
Häufige Fragen zum Berufsrecht der freien Berufe
Mir droht der Widerruf der Approbation – was soll ich tun?
Reagieren Sie sofort, aber nicht unüberlegt: Im Anhörungsverfahren lassen sich viele Widerrufe noch abwenden, unbedachte Äußerungen können dagegen später kaum korrigiert werden. Lassen Sie sich vor jeder Stellungnahme beraten.
Wirkt sich ein Strafverfahren auf meine Berufszulassung aus?
Ja, häufig: Verurteilungen, Strafbefehle und teils schon Ermittlungsverfahren können Zweifel an Zuverlässigkeit oder Würdigkeit begründen. Die Verteidigung im Strafverfahren sollte die berufsrechtlichen Folgen von Anfang an mitdenken.
Kann die Kammer mir Werbung verbieten?
Berufsrechtliche Werbebeschränkungen bestehen fort, sind aber durch die Rechtsprechung deutlich gelockert worden: Sachliche, berufsbezogene Information ist grundsätzlich zulässig. Ob eine Rüge oder Untersagung rechtmäßig ist, lohnt die Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Rücknahme und Widerruf der Zulassung?
Die Rücknahme betrifft eine von Anfang an rechtswidrige Zulassung (z. B. erschlichene Approbation), der Widerruf eine ursprünglich rechtmäßige, deren Voraussetzungen später entfallen sind (z. B. Unzuverlässigkeit). Für beide gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen.
Muss ich bei einem berufsgerichtlichen Verfahren mit einem Berufsverbot rechnen?
Der Ausschluss aus dem Beruf ist die schärfste Sanktion und bleibt schweren Fällen vorbehalten. Meist stehen mildere Maßnahmen im Raum – umso wichtiger ist eine Verteidigung, die auf Verhältnismäßigkeit dringt.
Stand: August 2026