Recht der frei­en Berufe

Anwalt für Berufsrecht der freien Berufe – Zulassung, Approbation und Disziplinarverfahren

Wer einen frei­en Beruf aus­übt, arbei­tet unter beson­de­rer staat­li­cher Auf­sicht: Appro­ba­ti­on, Bestel­lung oder Zulas­sung sind Vor­aus­set­zung der Berufs­aus­übung – und kön­nen bei Zwei­feln an Zuver­läs­sig­keit oder Wür­dig­keit wider­ru­fen wer­den. Für Ärz­te, Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter, Archi­tek­ten, Heil­prak­ti­ker und vie­le ande­re steht dann die beruf­li­che Exis­tenz auf dem Spiel. Wir ver­tre­ten Ange­hö­ri­ge der frei­en Beru­fe in allen berufs­recht­li­chen Ver­fah­ren – von der Zulas­sung über die Ver­tei­di­gung gegen berufs­recht­li­che Vor­wür­fe bis zur Abwehr von Appro­ba­ti­ons­wi­der­ruf und Berufs­ver­bot. Kanz­lei in Mün­chen, bun­des­weit tätig.

Für wen gilt das Berufsrecht der freien Berufe?

Zu den frei­en Beru­fen zäh­len ins­be­son­de­re Ärz­te, Zahn­ärz­te, Apo­the­ker, Rechts­an­wäl­te, Nota­re, Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer, Archi­tek­ten und Inge­nieu­re, aber auch Heb­am­men, Heil­prak­ti­ker, Phy­sio­the­ra­peu­ten, Psy­cho­the­ra­peu­ten, Sach­ver­stän­di­ge und Lot­sen. Gemein­sam ist ihnen: Die Berufs­aus­übung setzt eine staat­li­che Zulas­sung, Appro­ba­ti­on oder Bestel­lung vor­aus, es gel­ten beson­de­re Berufs­pflich­ten, und Kam­mern oder Auf­sichts­be­hör­den über­wa­chen deren Einhaltung.

Wann drohen Widerruf oder Rücknahme der Zulassung?

Der häu­figs­te Grund ist der Vor­wurf der Unzu­ver­läs­sig­keit oder Unwür­dig­keit – etwa nach straf­recht­li­chen Ver­ur­tei­lun­gen, bei wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten (Ver­mö­gens­ver­fall), gesund­heit­li­chen Zwei­feln an der Berufs­fä­hig­keit oder wie­der­hol­ten Berufs­pflicht­ver­let­zun­gen. Wich­tig zu wis­sen: Ein Wider­ruf ist kein Auto­ma­tis­mus. Die Behör­de muss den Ein­zel­fall wür­di­gen, und gegen Anhö­rung und Bescheid kann – und soll­te früh­zei­tig – vor­ge­gan­gen wer­den. Gera­de im Anhö­rungs­ver­fah­ren wer­den die Wei­chen gestellt, oft lässt sich der Wider­ruf hier noch abwenden.

Berufsrechtliche und disziplinarische Verfahren

Kam­mern und Auf­sichts­be­hör­den kön­nen Berufs­pflicht­ver­let­zun­gen mit Rügen, Geld­bu­ßen, berufs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren bis hin zum Aus­schluss aus dem Beruf ahn­den. Typi­sche Vor­wür­fe betref­fen Ver­stö­ße gegen Berufs­pflich­ten, unzu­läs­si­ge Wer­bung oder das unbe­rech­tig­te Füh­ren von Fach­ge­biets- und Berufs­be­zeich­nun­gen. Wir ver­tre­ten Man­dan­ten gegen­über Kam­mern und Behör­den sowie vor den Berufs- und Verwaltungsgerichten.

Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

Für Ärz­te und Psy­cho­the­ra­peu­ten ist neben der Appro­ba­ti­on die Zulas­sung zur ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung wirt­schaft­lich ent­schei­dend. Wir bera­ten bei Zulas­sung und Son­der­be­darfs­zu­las­sung, bei Streit um den Ver­sor­gungs­auf­trag sowie bei dro­hen­der Ent­zie­hung der Zulassung.

Berufsrecht und Strafverfahren – eine Strategie aus einer Hand

Berufs­recht­li­che Ver­fah­ren lau­fen häu­fig par­al­lel zu straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen – und was im Straf­ver­fah­ren gesagt wird, wirkt ins Berufs­recht hin­ein (und umge­kehrt). Schon eine Ein­stel­lung gegen Auf­la­ge oder ein Straf­be­fehl kann berufs­recht­li­che Fol­gen aus­lö­sen. Des­halb ent­wi­ckeln wir von Beginn an eine ein­heit­li­che Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie für bei­de Ver­fah­ren – als Kanz­lei, die Ver­wal­tungs­recht und Straf­ver­tei­di­gung verbindet.

Unsere Leistungen im Berufsrecht

Ver­tre­tung in Zulassungs‑, Appro­ba­ti­ons- und Bestel­lungs­ver­fah­ren, Abwehr von Rück­nah­me und Wider­ruf, Ver­tei­di­gung in berufs­ge­richt­li­chen und Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren, Bera­tung zu Berufs­pflich­ten, Wer­bung und Berufs­be­zeich­nun­gen sowie koor­di­nier­te Straf­ver­tei­di­gung. Ver­wand­te Rechts­ge­bie­te unse­rer Kanz­lei: Beam­ten- und Dis­zi­pli­nar­recht, Gewer­be­recht und Straf­ta­ten aus dem ver­wal­tungs- und agrar­spe­zi­fi­schen Bereich.

Häufige Fragen zum Berufsrecht der freien Berufe

Mir droht der Widerruf der Approbation – was soll ich tun?

Ent­schei­dend ist das Anhö­rungs­ver­fah­ren: Dort las­sen sich vie­le Wider­ru­fe noch abwen­den, wäh­rend unbe­dach­te Äuße­run­gen spä­ter kaum zu kor­ri­gie­ren sind. Die Fra­ge ist des­halb weni­ger, wie schnell reagiert wird, als auf wel­cher Grundlage.

Wirkt sich ein Strafverfahren auf meine Berufszulassung aus?

Ja, häu­fig: Ver­ur­tei­lun­gen, Straf­be­feh­le und teils schon Ermitt­lungs­ver­fah­ren kön­nen Zwei­fel an Zuver­läs­sig­keit oder Wür­dig­keit begrün­den. Die Ver­tei­di­gung im Straf­ver­fah­ren soll­te die berufs­recht­li­chen Fol­gen von Anfang an mitdenken.

Kann die Kammer mir Werbung verbieten?

Berufs­recht­li­che Wer­be­be­schrän­kun­gen bestehen fort, sind aber durch die Recht­spre­chung deut­lich gelo­ckert wor­den: Sach­li­che, berufs­be­zo­ge­ne Infor­ma­ti­on ist grund­sätz­lich zuläs­sig. Ob eine Rüge oder Unter­sa­gung recht­mä­ßig ist, lohnt die Prüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Rücknahme und Widerruf der Zulassung?

Die Rück­nah­me betrifft eine von Anfang an rechts­wid­ri­ge Zulas­sung (z. B. erschli­che­ne Appro­ba­ti­on), der Wider­ruf eine ursprüng­lich recht­mä­ßi­ge, deren Vor­aus­set­zun­gen spä­ter ent­fal­len sind (z. B. Unzu­ver­läs­sig­keit). Für bei­de gel­ten unter­schied­li­che Vor­aus­set­zun­gen und Fristen.

Muss ich bei einem berufsgerichtlichen Verfahren mit einem Berufsverbot rechnen?

Der Aus­schluss aus dem Beruf ist die schärfs­te Sank­ti­on und bleibt schwe­ren Fäl­len vor­be­hal­ten. Meist ste­hen mil­de­re Maß­nah­men im Raum – umso wich­ti­ger ist eine Ver­tei­di­gung, die auf Ver­hält­nis­mä­ßig­keit dringt.

Stand: August 2026

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