Was­ser­recht

Ohne Was­ser kein Leben. Der Erhalt von sau­be­rem Was­ser ist des­halb eine Gemein­schafts­auf­ga­be, die durch zahl­rei­che Vor­schrif­ten gere­gelt ist — von der Ent­nah­me und Benut­zung von Was­ser, der Ent­nah­me und Rück­ein­lei­tung von Was­ser bis zum Betrieb einer pri­va­ten Was­ser­kraft­an­la­ge. Es gibt sogar Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit was­ser­recht­li­chen Rege­lun­gen. Dazu gehört zum Bei­spiel die Gefahr der Ver­un­rei­ni­gung von Grund­was­ser durch das Waschen eines Autos auf offe­ner Stra­ße. Wir bera­ten Sie zu allen was­ser­recht­li­chen The­men umfas­send und kompetent.

Aus­wei­sung Wasserschutzgebiet

Die Fest­le­gung eines Was­ser­schutz­ge­biets dient dazu, wert­vol­le Trink­was­ser­vor­kom­men zu schüt­zen. Es kann jedoch dazu kom­men, dass man bei­spiels­wei­se als Grund­ei­gen­tü­mer oder als Land­wirt von dem The­ma Aus­wei­sung Was­ser­schutz­ge­biet unmit­tel­bar getrof­fen wird — näm­lich dadurch, dass bestimm­te Hand­lun­gen unter­sagt wer­den: Ein Grund­ei­gen­tü­mer sieht sich mit Auf­la­gen für die Bebau­ung kon­fron­tiert, ein Land­wirt mit stren­gen Vor­ga­ben für die Bewirt­schaf­tung sei­ner Fel­der. Hier stellt sich oft die Fra­ge der Recht­mä­ßig­keit einer behörd­li­chen Auf­la­ge, der Recht­mä­ßig­keit der Aus­wei­sung eines Was­ser­schutz­ge­biets oder der Mög­lich­keit einer Ent­schä­di­gung für die Betroffenen.

Was­ser­recht­li­che Erlaubnis

Eine behörd­li­che was­ser­recht­li­che Erlaub­nis benö­ti­gen bei­spiels­wei­se Bau­vor­ha­ben im Ufer­be­reich oder Unter­neh­men, die für ihre Pro­duk­ti­on auf die Ent­nah­me und Benut­zung von Was­ser und auf die Ent­nah­me und Rück­ein­lei­tung von Was­ser ange­wie­sen sind. Auch Betrie­be, die Grund­was­ser för­dern oder Stof­fe ins Grund­was­ser ein­lei­ten, müs­sen ihr Vor­ge­hen geneh­mi­gen las­sen. Das Ver­fah­ren für die Ertei­lung einer was­ser­recht­li­chen Erlaub­nis ist oft kom­plex. Mit der Hil­fe von erfah­re­nen Rechts­an­wäl­ten sind Sie von Anfang an über die wesent­li­chen Ele­men­te des Ver­fah­rens infor­miert. Wir ste­hen Ihnen eben­falls zur Sei­te, wenn eine was­ser­recht­li­che Erlaub­nis ent­zo­gen oder mit Auf­la­gen ver­se­hen wird.

Ent­nah­me und Benut­zung von Wasser

Was­ser­ent­nah­me und Was­ser­be­nut­zung sind durch Gesetz gere­gelt, zum Bei­spiel in § 9 des Was­ser­haus­halts­ge­set­zes. Als Anlie­ger eines Gewäs­sers bera­ten wir Sie zu allen For­men der Gewäs­ser­nut­zung oder der Beein­träch­ti­gung von Eigen­tum durch Gewäs­ser. Dazu gehört zum Bei­spiel der Fall, dass Ihr Grund­be­sitz durch einen Ufer­ab­bruch betrof­fen ist. Auch die Nut­zung von Erd­wär­me, die mit der Boh­rung von Son­den ver­bun­den ist, bedarf einer Erlaub­nis oder Bewil­li­gung nach was­ser­recht­li­chen Vorschriften.

Betrieb einer pri­va­ten Wasserkraftanlage

Die Geneh­mi­gung für den Betrieb einer pri­va­ten Was­ser­kraft­an­la­ge setzt ein kom­ple­xes behörd­li­ches Ver­fah­ren vor­aus. Der Betrei­ber einer sol­chen Anla­ge soll­te sich von Anfang an recht­lich bera­ten las­sen, damit ihm nicht im Ver­lauf die­ses Ver­fah­rens wich­ti­ge Optio­nen ver­lo­ren gehen. Öko­lo­gi­sche Belan­ge, die natur­schutz­fach­li­che Pla­nung sowie Bau­recht, Nach­bar­recht und Lärm­schutz oder der Schutz vor einem Ufer­ab­bruch spie­len hier­bei eine Rolle.

Durch immer höhe­re Schutz­an­for­de­run­gen wird auch das Was­ser­recht immer kom­ple­xer. Als Betrof­fe­ner ist es des­halb für die Durch­set­zung eige­ner Rech­te ent­schei­dend, einen erfah­re­nen Rechts­an­walt für Was­ser­recht an sei­ner Sei­te zu wis­sen. Wir bera­ten Sie umfas­send und set­zen Ihre Rech­te gegen­über Behör­den und Gerich­ten durch.

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