Per­so­nen­be­för­de­rungs­recht

Vertretung und Verteidigung im Personenbeförderungsrecht

Das Per­so­nen­be­för­de­rungs­recht regelt unter­schied­li­che Betriebs­for­men. Erfasst ist der öffent­li­che Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV), der Taxi- und Miet­wa­gen­ver­kehr, der Rei­se­bus- und Lini­en­bus-, wie auch der Stra­ßen­bahn­ver­kehr.

Entzug Mietwagenkonzession und Taxikonzession

Recht­li­che Pro­blem­stel­lun­gen erge­ben sich ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­för­de­rungs­recht­li­chen Geneh­mi­gun­gen (Taxi­kon­zes­si­on, Miet­wa­gen­kon­zes­si­on). Dies kön­nen nicht nur Fra­gen des Zugangs zum Taxi­ge­wer­be sein, ins­be­son­de­re Fra­gen der „Zuver­läs­sig­keit“. Grund für Zwei­fel an der Zuver­läs­sig­keit kön­nen rechts­kräf­ti­ge straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lun­gen, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten oder aber Ver­stö­ße im Zusam­men­hang mit ande­ren recht­li­chen Vor­ga­ben sein (bei­spiels­wei­se Ver­stö­ße gegen das Mindeslohngesetz).

Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren

Wesent­lich Durch­schlag auf die Zuver­läs­sig­keit kön­nen rechts­kräf­ti­ge straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lun­gen haben. Die­se müs­sen nicht zwin­gend mit dem Betrieb selbst zu tun haben. Wich­tig ist inso­fern, die Vor­wür­fe nicht ein­fach so zu akzep­tie­ren, son­dern die­se unbe­dingt prü­fen zu las­sen. Wird eine Ver­ur­tei­lung rechts­kräf­tig, gibt es prak­tisch kaum eine Mög­lich­keit mehr, sich von dem Vor­wurf im anschlie­ßen­den Ver­wal­tungs­ver­fah­ren zu lösen. Neh­men Sie inso­fern ger­ne mit uns Kon­takt auf.

Auch im Bereich der Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren sind wir tätig. Dies kön­nen bei­spiels­wei­se im Miet­wa­gen­ge­wer­be Ver­stö­ße gegen Vor­ga­ben zum Min­dest­lohn, des Fahr­ten­buchs oder die Nicht­ein­hal­tung von Stand­plät­zen bei Taxis sein. Die­se Ver­stö­ße kön­nen nach­fol­gend auch den Wider­ruf der per­so­nen­be­för­de­rungs­recht­li­chen Geneh­mi­gung nach sich zie­hen. Wich­tig ist des­halb eine durch­dach­te Stra­te­gie in einem sol­chen Verfahren.

Rückkehrpflicht bei Mietwagenunternehmen

Bei Miet­wa­gen­un­ter­neh­men stellt sich häu­fig die Fra­ge nach den recht­li­chen Fol­gen von Ver­stö­ßen gegen die Rück­kehr­pflicht. Die­se kön­nen bis zum Wider­ruf der Kon­zes­si­on rei­chen. Wesent­lich ist dabei der Umfang, die Maß­nah­men, die der Unter­neh­mer zur Ein­hal­tung durch sei­ne Mit­ar­bei­ter ergrif­fen hat und, ob es bereits eine Abmah­nung gab.

Kontakt

Wir ver­tre­ten Per­so­nen und Unter­neh­men des Taxi- und Miet­wa­gen­ge­wer­bes,  als auch Rei­se­bus- und Lini­en­bus­un­ter­neh­men. Soll­ten Sie Fra­gen haben, zögern Sie nicht und neh­men mit uns Kon­takt auf. Schrei­ben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Schil­dern Sie uns Ihren Fall.

Rufen Sie uns an, wir ste­hen Ihnen ger­ne zeit­nah für ein ers­tes Gespräch zur Verfügung.

089 / 330 291 69

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