Personenbeförderungsrecht
Anwalt für Personenbeförderungsrecht – Taxi‑, Mietwagen- und Buskonzessionen sichern
Ohne Genehmigung kein Betrieb: Im Taxi- und Mietwagengewerbe, im Bus- und Linienverkehr hängt die unternehmerische Existenz an der personenbeförderungsrechtlichen Konzession – und damit vor allem an der Zuverlässigkeit des Unternehmers. Schon ein Bußgeldverfahren, ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz oder eine strafrechtliche Verurteilung ohne jeden Bezug zum Betrieb kann den Widerruf der Genehmigung nach sich ziehen. Wir vertreten Taxi‑, Mietwagen- und Busunternehmen in Genehmigungsverfahren, verteidigen gegen Widerruf und Versagung und übernehmen die zugehörige Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Kanzlei in München, bundesweit tätig.
Was regelt das Personenbeförderungsrecht?
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen – vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über Linien- und Reisebusverkehr bis zu Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Straßenbahnen. Kern des Gesetzes ist die Genehmigungspflicht: Wer befördert, braucht eine Konzession, deren Erteilung an persönliche und sachliche Voraussetzungen geknüpft ist – insbesondere Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung.
Wann drohen Versagung oder Widerruf der Taxi- oder Mietwagenkonzession?
Der wichtigste Angriffspunkt der Behörden ist die Zuverlässigkeit. Zweifel können sich ergeben aus strafrechtlichen Verurteilungen (auch ohne Bezug zum Gewerbe), aus Ordnungswidrigkeiten – etwa Verstößen gegen Fahrpersonal‑, Fahrtenbuch- oder Standplatzvorgaben – sowie aus Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten wie das Mindestlohngesetz oder die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wichtig: Ob solche Verstöße tatsächlich die Unzuverlässigkeit begründen, ist eine Frage des Einzelfalls und der Prognose. Gegen Versagung und Widerruf kann mit guten Erfolgsaussichten vorgegangen werden – entscheidend ist eine frühzeitige, vollständige Aufarbeitung gegenüber der Behörde.
Die Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr
Mietwagenunternehmen müssen nach jeder Fahrt grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren (§ 49 Abs. 4 PBefG) – die Abgrenzung zum Taxiverkehr ist streng, und Verstöße gegen die Rückkehrpflicht gehören zu den häufigsten Vorwürfen der Genehmigungsbehörden, gerade im Umfeld von Vermittlungsplattformen. Für die Frage, ob ein Widerruf gerechtfertigt ist, kommt es unter anderem auf den Umfang der Verstöße, ergriffene Präventionsmaßnahmen im Betrieb und vorangegangene Abmahnungen an. Wir verteidigen Unternehmen in diesen Verfahren und beraten präventiv bei der rechtssicheren Organisation des Betriebs.
Bußgeld- und Strafverfahren mit Folgen für die Konzession
Bußgeld- und Strafverfahren sollten nie isoliert betrachtet werden: Eine rechtskräftige Verurteilung oder ein akzeptierter Bußgeldbescheid entfaltet in einem späteren Widerrufsverfahren faktisch Bindungswirkung – was dort dann kaum noch zu korrigieren ist. Deshalb gilt: Vorwürfe frühzeitig anwaltlich prüfen lassen und die Verteidigung von Anfang an auf die konzessionsrechtlichen Folgen ausrichten. Wir übernehmen beides aus einer Hand.
Unsere Leistungen im Personenbeförderungsrecht
Begleitung von Genehmigungs- und Verlängerungsanträgen, Vertretung bei Versagung und Widerruf von Taxi‑, Mietwagen- und Buskonzessionen, Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren mit personenbeförderungsrechtlichem Bezug, Beratung zu Rückkehrpflicht und Betriebsorganisation sowie Vertretung vor den Verwaltungsgerichten. Verwandte Rechtsgebiete unserer Kanzlei: Gewerberecht, Recht der freien Berufe und Straftaten aus dem verwaltungs- und agrarspezifischen Bereich.
Ausführlich: Taxikonzession: Genehmigung nach dem PBefG.
Ausführlich: Widerruf der Taxikonzession und Mietwagengenehmigung.
Ausführlich: Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Ausführlich: Taxi, Mietwagen und die Rückkehrpflicht.
Ausführlich: Betriebspflicht und Beförderungspflicht.
Häufige Fragen zum Personenbeförderungsrecht
Die Behörde will meine Konzession widerrufen – was kann ich tun?
Der Anhörung kommt besondere Bedeutung zu: Dort lässt sich der Widerruf oft noch abwenden, etwa durch den Nachweis von Präventionsmaßnahmen oder das Ausräumen der Vorwürfe. Gegen einen Widerrufsbescheid stehen Widerspruch bzw. Klage offen – wegen der wirtschaftlichen Folgen häufig verbunden mit einem Eilverfahren.
Kann eine private Verurteilung meine Taxi-Konzession gefährden?
Ja. Für die Zuverlässigkeit zählt das Gesamtbild – auch Verurteilungen ohne Bezug zum Gewerbe können Zweifel begründen. Umso wichtiger ist es, schon im Strafverfahren die konzessionsrechtlichen Folgen mitzudenken.
Was gilt bei Verstößen gegen den Mindestlohn?
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen werden von den Genehmigungsbehörden als gewichtige Indizien für Unzuverlässigkeit gewertet. Neben dem Bußgeld droht also mittelbar der Verlust der Konzession.
Muss mein Mietwagen wirklich nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück?
Grundsätzlich ja – außer es liegt schon vor oder während der Fahrt ein neuer Beförderungsauftrag vor. Die Details sind streng; wiederholte Verstöße gefährden die Genehmigung.
Wie schnell muss ich gegen einen Bescheid vorgehen?
Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Bei sofort vollziehbaren Widerrufen sollte zusätzlich umgehend einstweiliger Rechtsschutz geprüft werden, damit der Betrieb weiterlaufen kann.
Stand: August 2026