Personenbeförderungsrecht
Vertretung und Verteidigung im Personenbeförderungsrecht
Das Personenbeförderungsrecht regelt unterschiedliche Betriebsformen. Erfasst ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der Taxi- und Mietwagenverkehr, der Reisebus- und Linienbus-, wie auch der Straßenbahnverkehr.
Entzug Mietwagenkonzession und Taxikonzession
Rechtliche Problemstellungen ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen (Taxikonzession, Mietwagenkonzession). Dies können nicht nur Fragen des Zugangs zum Taxigewerbe sein, insbesondere Fragen der „Zuverlässigkeit“. Grund für Zweifel an der Zuverlässigkeit können rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen, Ordnungswidrigkeiten oder aber Verstöße im Zusammenhang mit anderen rechtlichen Vorgaben sein (beispielsweise Verstöße gegen das Mindeslohngesetz).
Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren
Wesentlich Durchschlag auf die Zuverlässigkeit können rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen haben. Diese müssen nicht zwingend mit dem Betrieb selbst zu tun haben. Wichtig ist insofern, die Vorwürfe nicht einfach so zu akzeptieren, sondern diese unbedingt prüfen zu lassen. Wird eine Verurteilung rechtskräftig, gibt es praktisch kaum eine Möglichkeit mehr, sich von dem Vorwurf im anschließenden Verwaltungsverfahren zu lösen. Nehmen Sie insofern gerne mit uns Kontakt auf.
Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren sind wir tätig. Dies können beispielsweise im Mietwagengewerbe Verstöße gegen Vorgaben zum Mindestlohn, des Fahrtenbuchs oder die Nichteinhaltung von Standplätzen bei Taxis sein. Diese Verstöße können nachfolgend auch den Widerruf der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung nach sich ziehen. Wichtig ist deshalb eine durchdachte Strategie in einem solchen Verfahren.
Rückkehrpflicht bei Mietwagenunternehmen
Bei Mietwagenunternehmen stellt sich häufig die Frage nach den rechtlichen Folgen von Verstößen gegen die Rückkehrpflicht. Diese können bis zum Widerruf der Konzession reichen. Wesentlich ist dabei der Umfang, die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Einhaltung durch seine Mitarbeiter ergriffen hat und, ob es bereits eine Abmahnung gab.
Kontakt
Wir vertreten Personen und Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes, als auch Reisebus- und Linienbusunternehmen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.