Landpachtrecht
Die Pachtflächen und damit auch das Pachtrecht sind für nahezu jeden landwirtschaftlichen Betrieb von herausragender Bedeutung. Insofern ist der Abschluss rechtssicherer Landpachtverträge für den landwirtschaftlichen Betrieb wesentlich. Nicht nur die Pächter, sondern auch die Verpächter von Äckern und Grünland müssen sich auf den Inhalt und den Bestand der Pachtverträge verlassen können.
Für den Pächter kann die Kündigung des Pachtvertrags zu erheblichen betrieblichen Nachteilen bis hin zur Stilllegung seines Betriebs führen. Ist ein Pächter von einer Kündigung betroffen, sollte diese auf Wirksamkeit geprüft werden. Nicht selten sind Landpachtverträge sog. Formularverträge und unterliegen einer strengen Prüfung. Zu beachten ist, dass eine fehlerhafte Kündigung fristgerecht gerichtlich im Rahmen eines sog. Pachtschutzverfahrens angegriffen werden muss. Wir vertreten Sie insofern sowohl außergerichtlich gegenüber dem Verpächter, als auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.
Ferner vertreten wir Verpächter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss eines rechtssicheren Landpachtvertrags, als auch bei der Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche aus dem Pachtvertrag sowie ggf. auch bei einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung.