Pferderecht
Pferderecht – nach diesem Terminus werden Sie im Gesetz vergeblich suchen. Denn es gibt offiziell kein solches Rechtsgebiet. Viele einzelne Gesetze kommen beim Thema „Pferd und Recht” zur Anwendung. Der rechtliche Laie ist oft überrascht, dass eines der wichtigsten Gesetze – das Bürgerliche Gesetzbuch – ein Tier als Sache ansieht. So macht es prinzipiell keinen Unterschied, ob sich Rechtsstreitigkeiten aus einem Kaufvertrag auf ein Pferd oder eine Waschmaschine beziehen. Die Gesetzesgrundlagen sind gleich. Doch ist es in Fachkreisen üblich, vom Pferderecht zu sprechen, weil die Rechtspraxis bei diesem Thema viele Besonderheiten aufweist. Pferderecht ist ein komplexes Gebiet. Dies verdeutlichen Aspekte wie Reitbeteiligungen, Reitunfälle, die Rückgabe eines Pferdes oder Pferdeeinstellverträge.
Reitbeteiligung
Eine Reitbeteiligung wird meist im gegenseitigen Vertrauen mündlich vereinbart. Dies schadet der Wirksamkeit eines Vertrags über eine Reitbeteiligung nicht. Wenn sich aber beispielsweise Haftungsfragen ergeben, kann es bei einem Gerichtsprozess zu Beweisschwierigkeiten kommen. Typische Konstellationen sind zum Beispiel, dass das Pferd einen Schaden im Rahmen der Nutzung der Beteiligung bei einem Dritten anrichtet oder dass das Pferd den Nutzungsberechtigten selbst verletzt. Oft geht es dann darum, ob eine Haftung wirksam ausgeschlossen wurde. Gerade dann, wenn es um hohe Beträge geht, sollte man sich als Betroffener an einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt wenden. Auch Versicherungsfragen spielen in diesem Zusammenhang häufig eine Rolle.
Reitunfall
Der Sturz von einem Pferd ist meist mit Verletzungen verbunden. Nach einem Reitunfall können erhebliche Behandlungskosten entstehen. Reitunfälle werfen die unterschiedlichsten Rechtsfragen auf. Wird beispielsweise der Sturz von einem Pferd dadurch verursacht, dass ein Hund das Pferd erschreckt hat, stellt sich die Frage der Haftung des Hundehalters. Ist ein verkehrswidriges Verhalten eines Autofahrers die Ursache für einen Reitunfall, stellt sich die Frage der Haftung des Fahrers. Im Wesentlichen geht es immer um die Verschuldensfrage. Oft greifen aber auch Regelungen der Gefährdungshaftung. Hier muss der Verantwortliche unabhängig von seinem persönlichen Verschulden für den Schaden einstehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht auch für den immateriellen Schaden einen Ausgleich vor: das Schmerzensgeld.
Rückgabe Pferd
Beim Thema „Rückgabe Pferd” geht es meist um allgemeines Kaufrecht. Denn der Gesetzgeber hat das Thema Pferdekauf nicht speziell gesetzlich geregelt. Wer ein Pferd kauft und anschließend Krankheiten oder Verletzungen am Tier feststellt, muss auf die Regelungen im Vertrag und die im BGB geregelte Mängelgewährleistung zurückgreifen. Hier geht es zum Beispiel um die Frage, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Es kommt auch darauf an, welches Ergebnis der Ankaufsuntersuchung beide Parteien beim Kauf zugrundegelegt haben. Bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Pferdekauf muss oft das Untersuchungsprotokoll der Ankaufsuntersuchung genauer betrachtet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer im Vertrag die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen hat.
Pferdeeinstellvertrag
Wie die meisten Verträge ist auch ein Pferdeeinstellvertrag formlos gültig. Er kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist eine schriftliche Fixierung der Absprachen, um bei Bedarf Rechte und Ansprüche belegen zu können. Hierbei helfen wir Ihnen. Es gibt viele Vertragsmuster für einen Pferdeeinstellvertrag. Diese werden oft eins zu eins übernommen. Diese Vorlagen können aber nicht alle Probleme abdecken, die im Verlauf der Vertragserfüllung auftauchen können. Im Übrigen erweisen sich Regelungen in Pferdeeinstellverträgen immer wieder als unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Wir beraten Sie bei der Erstellung eines individuellen Pferdeeinstellvertrags, der auf Ihre spezifischen Wünsche eingeht. Auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem solchen Vertrag sind wir für Sie da.
“Pferde-Leasing”
Ferner stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das sogenannte Pferde-Leasing zur Verfügung.