Tierschutzrecht · Tierzuchtrecht · Tierseuchenrecht
Tierrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Tierschutzrechts, des Tierzuchtrechts sowie des Tierseuchenrechts. Hierzu zählt auch die Vertretung bei strafechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Tierschutz sowie bei Tierhaltungsverboten. Insbesondere vertreten wir im Hinblick auf die Anforderungen der Nutztierhaltung und Tierhaltungsberiebe .
Tierhaltung und Tierhaltungsverbote
Die Haltung von Nutztieren regelt rechtlich das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Insbesondere die Pflicht, dafür zu sorgen, dass keine Tierseuchen in seinen Tierbestand eingeschleppt oder aus seinem Bestand verschleppt werden. Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen im Hinblick auf die Anforderungen von Tierhaltungsbetrieben und der Nutztierhaltung (Kälberhaltung etc.). Insofern vertreten wir Sie im Vorfeld sowie in laufenden Verwaltungsverfahren. Sollte dies notwendig werden, vertreten wir Sie auch in gerichtlichen Verfahren. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Betroffenen im Zusammenhang mit Tierhaltungsverboten. Bei Tierhaltungsverboten ist Eile geboten, denn diese werden von Behörden in der Regel für sofort vollstreckbar erklärt.
Strafverfahren
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Personen, gegen die wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz strafrechtlich ermittelt wird. Wichtig ist insofern nicht nur die Kenntnis der Rechtslage, sondern auch der in diesem Bereich sehr differenzierten Rechtsprechung. Für unterschiedliche Arten von Tieren geltend teils sehr spezielle Richtlinien in Bezug auf die Haltung.
Sollten Sie von einem Strafverfahren betroffen, so empfehlen wir dringend zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Tierseuchenrecht
Im Tierseuchenrecht sind für bestimmte Fälle Entschädigungsansprüche des Tierhalters vorgesehen, die sich aus Seuchenereignissen und entsprechenden seuchenrechtlichen Maßnahmen ergeben. Sollten Sie durch eine tierseuchenrechtliche Maßnahme Tierverluste erlitten haben, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche. Ferner vertreten wir Sie auch in allen zuchtrechtlichen Fragestellungen und ggf. auch gegenüber Zuchtverbänden und nehmen insofern Ihre Interessen wahr.
Tierversuchsrecht
Auch im Bereich von Tierversuchen sind wir tätig. Hierbei gibt es zahlreiche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Hierzu zählen beispielsweise Vorgaben zur Gestaltung von Tierversuchen, zur Meldung von Tierversuchen, zu den Kenntnissen der Durchführenden, etc.. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob es sich um Wirbeltiere oder Kopffüßler oder wirbellose Tiere handelt.
Kontakt
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt unter der unten stehenden Telefonnummer oder über unser Kontaktformular auf.