Tierschutzrecht · Tierzuchtrecht · Tierseuchenrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Tierschutzes, des Tierzuchtrechts sowie des Tierseuchenrechts. Hierzu zählt auch die Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Tierschutz. Insbesondere vertreten wir im Hinblick auf die Anforderungen der Nutztierhaltung und Tierhaltungsberiebe.
Die Haltung von Nutztieren regelt rechtlich das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Insbesondere die Pflicht, dafür zu sorgen, dass keine Tierseuchen in seinen Tierbestand eingeschleppt oder aus seinem Bestand verschleppt werden. Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen im Hinblick auf die Anforderungen von Tierhaltungsbetrieben und der Nutztierhaltung (Kälberhaltung etc.). Insofern vertreten wir Sie im Vorfeld sowie in laufenden Verwaltungsverfahren. Sollte dies notwendig werden, vertreten wir Sie auch in gerichtlichen Verfahren.
Im Tierseuchenrecht sind für bestimmte Fälle Entschädigungsansprüche des Tierhalters vorgesehen, die sich aus Seuchenereignissen und entsprechenden seuchenrechtlichen Maßnahmen ergeben. Sollten Sie durch eine tierseuchenrechtliche Maßnahme Tierverluste erlitten haben, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche. Ferner vertreten wir Sie auch in allen zuchtrechtlichen Fragestellungen und ggf. auch gegenüber Zuchtverbänden und nehmen insofern Ihre Interessen wahr.