Tier­schutz­recht · Tier­zucht­recht · Tierseuchenrecht

Tierrecht

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie in allen Berei­chen des Tier­schutz­rechts, des Tier­zucht­rechts sowie des Tier­seu­chen­rechts. Hier­zu zählt auch die Ver­tre­tung bei straf­echt­li­chen Ver­fah­ren im Zusam­men­hang mit dem Tier­schutz sowie bei Tier­hal­tungs­ver­bo­ten. Ins­be­son­de­re ver­tre­ten wir im Hin­blick auf die Anfor­de­run­gen der Nutz­tier­hal­tung und Tierhaltungsberiebe .

Tierhaltung und Tierhaltungsverbote

Die Hal­tung von Nutz­tie­ren regelt recht­lich das Tier­schutz­ge­setz und die Tier­schutz-Nutz­tier­hal­tungs­ver­ord­nung. Ins­be­son­de­re die Pflicht, dafür zu sor­gen, dass kei­ne Tier­seu­chen in sei­nen Tier­be­stand ein­ge­schleppt oder aus sei­nem Bestand ver­schleppt wer­den. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie zu allen Fra­gen im Hin­blick auf die Anfor­de­run­gen von Tier­hal­tungs­be­trie­ben und der Nutz­tier­hal­tung (Käl­ber­hal­tung etc.). Inso­fern ver­tre­ten wir Sie im Vor­feld sowie in lau­fen­den Ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Soll­te dies not­wen­dig wer­den, ver­tre­ten wir Sie auch in gericht­li­chen Ver­fah­ren. Ein Schwer­punkt unse­rer Tätig­keit liegt in der Ver­tre­tung von Betrof­fe­nen im Zusam­men­hang mit Tier­hal­tungs­ver­bo­ten. Bei Tier­hal­tungs­ver­bo­ten ist Eile gebo­ten, denn die­se wer­den von Behör­den in der Regel für sofort voll­streck­bar erklärt.

Strafverfahren

Ein wei­te­rer Schwer­punkt liegt in der Ver­tre­tung von Per­so­nen, gegen die wegen Ver­stö­ßen gegen das Tier­schutz­ge­setz straf­recht­lich ermit­telt wird. Wich­tig ist inso­fern nicht nur die Kennt­nis der Rechts­la­ge, son­dern auch der in die­sem Bereich sehr dif­fe­ren­zier­ten Recht­spre­chung. Für unter­schied­li­che Arten von Tie­ren gel­tend teils sehr spe­zi­el­le Richt­li­ni­en in Bezug auf die Haltung.

Soll­ten Sie von einem Straf­ver­fah­ren betrof­fen, so emp­feh­len wir drin­gend zunächst von Ihrem Schwei­ge­recht Gebrauch zu machen.

Tierseuchenrecht

Im Tier­seu­chen­recht sind für bestimm­te Fäl­le Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che des Tier­hal­ters vor­ge­se­hen, die sich aus Seu­che­n­er­eig­nis­sen und ent­spre­chen­den seu­chen­recht­li­chen Maß­nah­men erge­ben. Soll­ten Sie durch eine tier­seu­chen­recht­li­che Maß­nah­me Tier­ver­lus­te erlit­ten haben, ver­tre­ten wir Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che. Fer­ner ver­tre­ten wir Sie auch in allen zucht­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen und ggf. auch gegen­über Zucht­ver­bän­den und neh­men inso­fern Ihre Inter­es­sen wahr.

Tierversuchsrecht

Auch im Bereich von Tier­ver­su­chen sind wir tätig. Hier­bei gibt es zahl­rei­che Vor­schrif­ten, die es zu beach­ten gilt. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se Vor­ga­ben zur Gestal­tung von Tier­ver­su­chen, zur Mel­dung von Tier­ver­su­chen, zu den Kennt­nis­sen der Durch­füh­ren­den, etc.. Dabei gibt es unter­schied­li­che Rege­lun­gen, je nach­dem, ob es sich um Wir­bel­tie­re oder Kopf­füß­ler oder wir­bel­lo­se Tie­re handelt.

Kontakt

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