Rechtsgebiete
Spezialisierung zu Ihrem Vorteil!
Agrarrecht
Der moderne Landwirt ist ein professioneller Unternehmer. Um seinen Betrieb konkurrenzfähig zu halten, muss er sich mit vielen Rechtsfragen befassen. Diese entstammen sowohl aus dem öffentlichen wie aus dem privaten Recht. Die Beantragung von EU-Fördermitteln erfordert eine genaue Kenntnis der Voraussetzungen und Verfahrensabläufe, die Übertragung eines landwirtschaftlichen Unternehmens wird unter anderem durch das Grundstücksrecht, das Kaufrecht und eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften geregelt. Ähnliches gilt für Pacht- und Leasingverträge oder für Verträge mit Lohnunternehmern.
Der Landwirt von heute muss seinen Betrieb auch deshalb immer gesetzes- und verordnungskonform führen, um die Verhängung von Bußgeldern zu verhindern. Denn in vielen Einzelgesetzen mit agrarrechtlichem Bezug finden sich Tatbestände, die als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können. Hierüber Bescheid zu wissen und stets den Überblick zu behalten, ist oft nicht leicht. Deshalb ist es gerade für Landwirte so wichtig, einen erfahrenen Juristen an seiner Seite zu wissen.
Im Agrarrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem bei Fragen aus diesen Bereichen:
- Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
- Sortenschutzrecht
- Fischereirecht
- Forstrecht
- Jagdrecht
- Landpachtrecht
- Natur- und Pflanzenschutzrecht
- Pferderecht
- Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht, Cross-Compliance-Verpflichtungen
- Tierschutz‑, Tierzucht- und Tierseuchenrecht
- Waffenrecht
Verwaltungsrecht
Deutschland ist ein Verfassungsstaat. Deshalb ist das gesamte staatliche Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Damit dieser Grundsatz auch praktisch durchgesetzt werden kann, stehen dem Bürger eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen staatliches Handeln zur Wehr zu setzen – sei es auf Bundes‑, Landes- oder kommunaler Ebene. So gibt es zum Beispiel in vielen Bereichen das Widerspruchsverfahren, das es dem Bürger ermöglicht, eine Regelung nochmals durch die Behörde prüfen zu lassen, bevor eine Entscheidung eventuell durch unabhängige Verwaltungsgerichte beurteilt wird.
Das Verwaltungsrecht ist vielschichtig, weil die zugrunde liegenden Regelungsmaterien so komplex sind. Vereinfacht gesagt gehören zum Verwaltungsrecht die Normen, die die öffentliche, also hoheitliche Verwaltung betreffen. Verwaltungsgerichte regeln Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden. Das Allgemeine Verwaltungsrecht enthält allgemeingültige Normen für jedes Verwaltungsverfahren, während das Besondere Verwaltungsrecht spezielle Regelungen für besondere Sachgebiete enthält.
Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir Sie insbesondere in diesen Rechtsgebieten:
- Abfallwirtschaftsrecht
- Bergrecht (Geothermie)
- Bodenschutz-/Altlastenrecht
- Baugenehmigungsrecht
- Bauleitplanungsrecht
- Denkmalschutzrecht
- Fachplanungsrecht (Planfeststellungsverfahren)
- Gewerberecht
- Immissionsschutzrecht
- Naturschutzrecht
- Raumordnungsrecht
- Recht der freien Berufe
- Staatshaftungsrecht
- Straßenausbau- und Erschließungbeiträge
- Verbraucherinformationsrecht
- Verfassungsrecht
- Wasserrecht
Zivilrecht
Im Zivilrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem bei Fragen aus diesen Bereichen:
- Grundstücks- und Immobilienrecht
- Altlasten
- Pferderecht
- Verkehrsrecht
Strafverteidigung
Auf dem Gebiet der Strafverteidigung im agrar- und verwaltungsspezifischen Bereich vertreten wir Sie insbesondere in diesen Rechtsgebieten:
- Baustrafrecht
- Umweltstrafrecht