Baugenehmigungsrecht
Übersicht Baugenehmigungsrecht
Im Baugenehmigungsverfahren ergeben sich nicht nur für den Bauherrn, sondern auch für betroffene Nachbarn viele rechtliche Fragen: Was sind die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung? Was sind genehmigungsfreie und genehmigungsfreigestellte Vorhaben? Wann sind Nutzungsänderungen zulässig? Kann ich mich als Nachbar gegen eine Baugenehmigung wehren, die einem anderen erteilt wurde, aber meine Interessen beeinträchtigt? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen als kompetente Rechtsanwälte mit Fachwissen und Erfahrung im Baurecht.
Erteilung einer Baugenehmigung
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist für den Bauherrn die wichtigste behördliche Hürde vor dem Hausbau. Nicht selten wird ein Antrag auf Baugenehmigung abgelehnt oder nur unter Auflagen erteilt. Und nicht immer ist die Versagung einer Baugenehmigung oder eine bestimmte Auflage rechtmäßig. Es ist wichtig, auf solche Entscheidungen der Behörde schnell zu reagieren, um Fristen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung von Fristen werden Entscheidungen bestandskräftig — diese können dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Kompetenter rechtlicher Beistand sichert Ihnen die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf eine Baugenehmigung. Und schon im Vorfeld des Antrags auf die Erteilung einer Baugenehmigung lassen sich Streitfragen einvernehmlich klären. Dieses Vorgehen kann viel kostbare Zeit und Geld sparen.
Genehmigungsfreie und genehmigungsfreigestellte Vorhaben
Wenn eine Anlage genehmigungsfrei bzw. von einer Genehmigung freigestellt ist, ist ein Antrag auf Baugenehmigung nicht erforderlich. Dass ein bestimmtes Vorhaben „verfahrensfrei” ist, heißt allerdings nicht, dass auch hierfür keine gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. So ist bei Bauvorhaben in der Nähe von Denkmälern oft eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis einzuholen. Genehmigungsfreiheit heißt nicht Rechtsfreiheit. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch bei grundsätzlich genehmigungsfreien Bauvorhaben zahlt sich deshalb professioneller Rechtsrat aus.
Nachbaranfechtung Baugenehmigung
Als Rechtsanwälte für Baurecht vertreten wir auch Drittbetroffene. Denn auch als Nachbar sind Sie keinesfalls rechtlos. Im Baurecht gibt es viele Vorschriften, die gerade die Interessen und Rechte von Anwohnern schützen sollen. Solche Normen eröffnen in der Regel auch die Möglichkeit, gegen Baugenehmigungen von Nachbarn im behördlichen Verfahren und gerichtlich vorzugehen. Es gibt eine Vielzahl von Fällen unter dem Stichwort „Nachbaranfechtung Baugenehmigung”, in denen sich Bewohner gegen ein fremdes Bauvorhaben erfolgreich zur Wehr gesetzt haben. Mit einem kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite setzen Sie Ihre Ansprüche als Nachbar durch.
Einhaltung Abstandsflächen
Unter dem Stichwort „Einhaltung Abstandsflächen” sind die von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen zu verstehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang für das Bundesland Bayern vor allem Art. 6 BayBO. Die Einhaltung von Abstandsflächen kann sich auf Außenwände von anderen Gebäuden, aber auch auf andere bauliche Anlagen beziehen. Deshalb spielt das Thema der Einhaltung von Abstandsflächen nicht nur bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten eine Rolle, sondern auch dann, wenn zum Beispiel Windkraftanlagen in der Nähe eines Hauses errichtet werden sollen.
Stellplätze
Auch für Stellplätze und Garagen stellt das Gesetz konkrete Anforderungen auf. Zentrale Vorschrift ist hier § 12 der BauNVO: Garagen und Stellplätze sind zwar im Grundsatz nach Absatz 1 der Vorschrift zulässig. Die folgenden Absätze der Norm zählen aber eine Reihe von Ausnahmen auf. Festsetzungen in Bebauungsplänen können angefochten werden – durch eine Drittanfechtung, aber auch im Rahmen einer sogenannten Normenkontrolle.
Kontakt
Wir beraten Sie zu allen Fragen des Baugenehmigungsrechts umfassend, verständlich und kompetent. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.