Denkmalschutzrecht
Die Eigentümer von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. Hierzu können die Eigentümer auch rechtlich verpflichtet werden. Unter engen Voraussetzungen kann die Behörde sogar selbst die Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Durch solche Maßnahmen wird regelmäßig in das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, sofern Sie von behördlichen Erhaltungsmaßnahmen an Ihrem Eigentum betroffen sind. Ferner beraten wir Sie in allen Fragen rund um die bauliche Veränderung und Nutzung von Baudenkmälern sowie bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der denkmalschutzrechtlichen Enteignung und dem Vorkaufsrecht. Sollte Ihnen vorgeworfen werden, eine Straftat mit denkmalschutzrechtlichem Bezug begangen zu haben, verteidigen wir Sie in diesem Bereich.