Immissionsschutzrecht
Abfallverwertungs- und Beseitigungsanlagen, Gas- und Kohlekraftwerke sowie andere Industrieanlagen sind in besonderem Maße geeignet, die Umwelt zu belasten. Die Betreiber sind deshalb verpflichtet, umweltschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren sieht vor, dass vor der Genehmigung einer Anlage sämtliche Umweltauswirkungen geprüft werden. Besondere Verfahren nach dem BImSchG sind das Vorbescheids‑, Teilgenehmigungs- und nachträgliche Anordnungsverfahren nach § 17 BImSchG, außerdem Änderungsgenehmigungen für bereits bestehende Anlagen sowie Anordnungen, die nicht genehmigungsbedürftige Anlagen betreffen.
Rechtsberatung für Betreiber und Drittbetroffene
Grundsätzlich besteht nach § 6 Abs. 1 BImSchG ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Anlage. Die Voraussetzungen hierfür sind zum Teil sehr komplex. Sie beziehen sich sowohl auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften wie auf technische Maßnahmen, die bestimmte Immissionen verhindern oder verringern sollen. Gerade im Immissionsschutzrecht zählen deshalb neben rechtlicher Kompetenz auch das Verständnis für technische Zusammenhänge. Wir übernehmen die rechtliche Beratung der Betreiber von Anlagen bei Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Wir beraten und vertreten aber auch Drittbetroffene, die sich gegen Anlagen zur Wehr setzen möchten. Denn auch hierfür stellt das Gesetz verschiedene Optionen zur Verfügung. Als erfahrene Rechtsanwälte prüfen wir erfolgversprechende Strategien, beraten diese mit Ihnen und setzen Ihre Ansprüche durch.
Schutz vor Lärm
Zum Immissionsschutz gehört auch der Lärmschutz. Auch zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Regelungen – zum Beispiel zum Gewerbelärm, Straßenverkehrs- und Bahnlärm, Fluglärm, Sportanlagenlärm und Freizeitlärm. Lärm-Grenzwerte ergeben sich aus der TA Lärm. Einzelne Regelungen stehen zum Beispiel in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Die gerichtliche Durchsetzung von Lärmschutz für Betroffene kann sowohl vor Zivilgerichten als auch vor Verwaltungsgerichten erfolgen. Es gibt im Öffentlichen Recht wie im Bürgerlichen Recht Normen, aus denen sich Ansprüche auf Unterlassungen ergeben. Die Ordnungsbehörden sind dafür zuständig, Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Lärm zu verfolgen.
Vertretung Ihrer Interessen im Immissionsschutzrecht
Immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren und besondere Verfahren nach dem BImSchG erfordern neben rechtlichem Grundsatz- und Detailwissen auch die Auseinandersetzung mit technischen Gutachten. Dazu kommt für den Juristen die Notwendigkeit, ständig auf dem aktuellen Stand der maßgeblichen Gesetze und Verordnungen zu sein. Gerade im Immissionsschutzrecht für genehmigungsbedürftige Industrieanlagen gibt es ständige Änderungen. Hierzu gehören insbesondere Gas- und Kohlekraftwerke sowie Abfallverwertungs- und Beseitigungsanlagen. Auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (dazu zählen zum Beispiel Handwerksbetriebe oder Gaststätten) müssen eine Reihe von Anforderungen des Immissionsschutzes erfüllen. Wir vertreten Ihre Interessen mit Bezug zum Immissionsschutz im öffentlich-rechtlichen wie im zivilrechtlichen Bereich. Bei Straftaten mit immissionsschutzrechtlichen Bezug verteidigen wir Sie im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren vor den Strafgerichten.
Als kompetente Ansprechpartner im Immissionsschutzrecht informieren wir Sie umfassend. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen haben oder Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten wissen möchten, der über Erfahrung und Fachwissen auf diesem Gebiet verfügt.