Naturschutzrecht
Das Naturschutzrecht soll die Natur und Landschaft so schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
Naturschutzrechtliche Fragestellungen können in einer Vielzahl von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren eine wichtige Rolle spielen, etwa im Zusammenhang mit der sogenannten FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie.
Fragestellungen können auch bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten oder von Landschaftsschutzgebieten, bei Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur oder Landschaft oder im Hinblick auf artenschutzrechtliche Besonderheiten (Ein- oder Ausfuhr von geschützten Tierarten) auftauchen.
Gerne vertreten wir Sie in den vorgenannten Bereichen. Ferner vertreten wir Sie auch, sofern Sie sich gegen die Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts oder einer Enteignung zur Wehr setzen wollen. Sollte Ihnen vorgeworfen werden, eine Straftat mit naturschutzrechtlichen Bezug begangen zu haben, verteidigen wir Sie in diesem Bereich.