Personenbeförderungsrecht
Das Personenbeförderungsrecht regelt unterschiedliche Betriebsformen. Erfasst ist der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der Taxi- und Mietwagenverkehr, der Reisebus- und Linienbus‑, wie auch der Straßenbahnverkehr.
Rechtliche Problemstellungen ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen. Dies können nicht nur Fragen des Zugangs zum Taxigewerbe sein, insbesondere Fragen der „Zuverlässigkeit“. Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren sind wir tätig. Dies können beispielsweise im Mietwagengewerbe Verstöße gegen die Rückkehrpflicht oder die Nichteinhaltung von Standplätzen bei Taxis sein. Diese Verstöße können nachfolgend auch den Widerruf der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung nach sich ziehen. Wichtig ist deshalb eine durchdachte Strategie in einem solchen Verfahren.
Wir vertreten Personen und Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes, als auch Reisebus- und Linienbusunternehmen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf.