Per­so­nen­be­för­de­rungs­recht

Das Per­so­nen­be­för­de­rungs­recht regelt unter­schied­li­che Betriebs­for­men. Erfasst ist der Öffent­li­che Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV), der Taxi- und Miet­wa­gen­ver­kehr, der Rei­se­bus- und Linienbus‑, wie auch der Straßenbahnverkehr.

Recht­li­che Pro­blem­stel­lun­gen erge­ben sich ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­för­de­rungs­recht­li­chen Geneh­mi­gun­gen. Dies kön­nen nicht nur Fra­gen des Zugangs zum Taxi­ge­wer­be sein, ins­be­son­de­re Fra­gen der „Zuver­läs­sig­keit“. Auch im Bereich der Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren sind wir tätig. Dies kön­nen bei­spiels­wei­se im Miet­wa­gen­ge­wer­be Ver­stö­ße gegen die Rück­kehr­pflicht oder die Nicht­ein­hal­tung von Stand­plät­zen bei Taxis sein. Die­se Ver­stö­ße kön­nen nach­fol­gend auch den Wider­ruf der per­so­nen­be­för­de­rungs­recht­li­chen Geneh­mi­gung nach sich zie­hen. Wich­tig ist des­halb eine durch­dach­te Stra­te­gie in einem sol­chen Verfahren.

Wir ver­tre­ten Per­so­nen und Unter­neh­men des Taxi- und Miet­wa­gen­ge­wer­bes,  als auch Rei­se­bus- und Lini­en­bus­un­ter­neh­men. Soll­ten Sie Fra­gen haben, zögern Sie nicht und neh­men mit uns Kon­takt auf.

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Rufen Sie uns an, wir ste­hen Ihnen ger­ne zeit­nah für ein ers­tes Gespräch zur Verfügung.

089 / 330 291 69

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