Recht der freien Berufe
Angehörige der freien Berufe sind insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte, Hebammen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychologen, Lotsen, Sachverständige, Notare, Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Diese Berufsgruppen üben nicht nur eine anspruchsvolle Tätigkeit aus, sondern unterliegen auch besonderen Gesetzen und Berufsordnungen. Oftmals tritt das Berufsrecht erst wegen eines konkreten Anlasses in den Blick.
Wir beraten und vertreten hierbei insbesondere im Hinblick auf Fragen:
- der Zulassung zum Beruf (Berufszulassung, Rücknahme und Widerruf der Zulassung)
- der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- der Berufspflichtverletzungen und des Berufsausschlusses
- der Werbung sowie der Fachgebietsbezeichnungen
- der berufsrechtlichen Verfahren (Disziplinarverfahren)
Wir beraten insofern nicht nur im Hinblick auf das eigentliche berufsrechtliche Disziplinarverfahren, sondern auch bereits zuvor im Falle eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wichtig ist uns, hierbei eine einheitliche Strategie zu entwickeln und unsere Mandanten umfassend in sämtlichen Bereichen zu beraten und zu vertreten.