Wehrdisziplinarrecht/Wehrstrafrecht
Wir vertreten bundesweit Soldatinnen und Soldaten (Zeit- und Berufssoldaten) bei Disziplinar- und Strafsachen. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei nicht nur die Vertretung gegenüber dem Wehrdisziplinaranwalt, sondern auch gegenüber den „zivilen“ Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft).
Zivile Strafverfahren und Wehrdisziplinarverfahren stehen in enger Verbindung miteinander. Sie beginnen häufig gleichzeitig. Wir vertreten Sie in beiden Verfahren. Wichtig ist uns, eine einheitliche Strategie zu entwickeln. Ziel ist es, schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen (Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, § 55 Abs. 5 SG: fristlose Entlassung bei Soldaten in den ersten vier Dienstjahren) oder strafrechtliche Verurteilungen zu verhindern oder diese möglichst gering ausfallen zu lassen.
Sollten Sie mit Vorwürfen durch Ihren Vorgesetzen konfrontiert werden, machen Sie unbedingt zunächst von Ihrem Recht zum Schweigen Gebrauch. Weisen Sie darauf hin, dass Sie zunächst anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen wollen und solange nichts zur Sache sagen wollen. Ihre Angaben werden sonst nahezu immer gegen Sie verwendet werden. Gleiches gilt im Falle strafrechtlicher Ermittlungen.
Sollten Sie die Befürchtung haben, dass strafrechtliche oder wehrdisziplinarrechtliche Probleme auf Sie zukommen, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Viele Verfahren wären für die Betroffenen besser ausgegangen, wäre anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen worden.