In dem neu erschienenen und vom Kohlhammer-Verlag herausgebrachten “Praxiskommentar Waffenrecht” hat Herr Rechtsanwalt Dr. Kumpf zahlreiche Vorschriften kommentiert. So beispielsweise § 6 WaffG zur persönlichen Eignung, § 21 WaffG zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel, § 21 a WaffG zur Stellvertretererlaubnis und § 39 WaffG zur Auskunfts- und Vorzeigepflicht.
Empfohlene Beiträge