Fachplanungsrecht · Planungsfeststellungsverfahren
Projekte von besonderer Bedeutung werden aufgrund von Vorschriften zugelassen, die sich in den Fachplanungsgesetzen finden. Die Zulassung erfolgt in Planungsfeststellungsverfahren. Dies gilt für Projekte, wie etwa Fernstraßen, Eisenbahnen, U‑Bahnen, Straßenbahnen, Flughäfen, Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen (Stromtrassen), Gewässerausbauvorhaben, Deponien oder Müllverbrennungsanlagen.
Am Ende des Planungsfeststellungsverfahrens steht der Planungsfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung. Zuvor sind jedoch zum einen die Verfahrensvorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Zum anderen sind nicht zuletzt auch die Anforderungen des Lärm- und Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.
Sofern Sie von einem solchen Projekt betroffen sind, berate und vertrete ich Sie im Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und erarbeite Einwendungen gegen das Vorhaben. Wurden Sie im Zusammenhang mit einem Projekt enteignet, so vertrete ich Sie ebenfalls in einem solchen Verfahren.