Berg­recht (Geo­ther­mie)

Die Vor­ga­ben des Berg­rechts spie­len im Zusam­men­hang mit Geo­ther­mie­pro­jek­ten (“Tie­fen­geo­ther­mie”) eine gro­ße Rol­le. Des Wei­te­ren kön­nen Vor­schrif­ten aus dem Bau­recht, dem Ener­gie­recht sowie dem Was­ser­ge­setz Bedeu­tung für die Geneh­mi­gung von Geo­ther­mie­an­la­gen haben.

Ich bera­te Sie in allen Fra­gen rund um die Geneh­mi­gung von Geo­ther­mie­pro­jek­ten, auch im Hin­blick auf bau­recht­li­che, was­ser­recht­li­che oder ener­gie­recht­li­che Bezü­ge. Sofern Sie Fra­gen im Zusam­men­hang mit einer berg­recht­li­chen Erlaub­nis oder Bewil­li­gung zur Auf­su­chung von Boden­schät­zen, aber auch im Zusam­men­hang mit Betriebs­plä­nen, Rah­men­be­triebs­plä­nen, Son­der­be­triebs­plä­nen sowie Abschluss­be­triebs­plä­ne haben, beant­wor­te ich Ihnen die­se ger­ne. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob Sie Nach­bar oder Anwoh­ner einer geplan­ten Geo­ther­mie­an­la­ge sind oder eine sol­che Anla­ge pla­nen oder bereits unterhalten.

Schil­dern Sie uns Ihren Fall.

Rufen Sie uns an, wir ste­hen Ihnen ger­ne zeit­nah für ein ers­tes Gespräch zur Verfügung.

089 / 330 291 69

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