Fach­pla­nungs­recht · Planungsfeststellungsverfahren

Pro­jek­te von beson­de­rer Bedeu­tung wer­den auf­grund von Vor­schrif­ten zuge­las­sen, die sich in den Fach­pla­nungs­ge­set­zen fin­den. Die Zulas­sung erfolgt in Pla­nungs­fest­stel­lungs­ver­fah­ren. Dies gilt für Pro­jek­te, wie etwa Fern­stra­ßen, Eisen­bah­nen, U‑Bahnen, Stra­ßen­bah­nen, Flug­hä­fen, Eisen­bah­nen, Hoch­span­nungs­lei­tun­gen (Strom­tras­sen), Gewäs­ser­aus­bau­vor­ha­ben, Depo­nien oder Müllverbrennungsanlagen.

Am Ende des Pla­nungs­fest­stel­lungs­ver­fah­rens steht der Pla­nungs­fest­stel­lungs­be­schluss oder eine Plan­ge­neh­mi­gung. Zuvor sind jedoch zum einen die Ver­fah­rens­vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten, ins­be­son­de­re die Vor­ga­ben zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung. Zum ande­ren sind nicht zuletzt auch die Anfor­de­run­gen des Lärm- und Natur­schut­zes hin­rei­chend zu berücksichtigen.

Sofern Sie von einem sol­chen Pro­jekt betrof­fen sind, bera­te und ver­tre­te ich Sie im Ver­fah­ren zur Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und erar­bei­te Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben. Wur­den Sie im Zusam­men­hang mit einem Pro­jekt ent­eig­net, so ver­tre­te ich Sie eben­falls in einem sol­chen Verfahren.

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