Staatsbeihilfenrecht · Agrarbeihilfenrecht · Cross-Compliance-Verpflichtungen
Der Berufsalltag eines Landwirts wird auch der Agrarpolitik des Bundes und der EU geprägt. Für Landwirte sind Beihilfen des Staates und der Europäischen Union oft sehr wichtig für die Existenz des Unternehmens. Das Agrarbeihilfenrecht und Staatsbeihilfenrecht ist allerdings außerordentlich komplex: Finanzielle Hilfen sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. Um einen Überblick über die Hilfen zu gewinnen, die Ihnen zustehen, biete ich Ihnen mein Fachwissen, meine Kompetenz und Erfahrung im Agrarrecht an.
Das Agrarbeihilfenrecht und Staatsbeihilfenrecht zeichnet sich dadurch aus, dass Zahlungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Dieser Grundsatz wird mit dem Begriff „Cross-Compliance Verpflichtungen“ umschrieben. Cross-Compliance Verpflichtungen beziehen sich auf die Bereiche Umweltschutz, Tierschutz sowie den Gesundheitsschutz. Dabei gelten innerhalb der EU im internationalen Vergleich sehr hohe Standards. Weil die Einhaltung dieser Standards für die Landwirte oft mit hohen Kosten verbunden ist, soll dies mit Zahlungen aus dem EU-Agrarhaushalt ausgeglichen werden.
Die Regelungen zur Cross-Compliance sind in allen EU-Staaten einheitlich geregelt. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB). Die GAB fassen die wichtigsten relevanten Verordnungen der EU zusammen. Die Vorschriften betreffen unter anderem den Schutz der Umwelt, Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten bei Tieren, die Sicherheit von Futtermitteln und Lebensmitteln sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die GAB sind mit mit den Cross-Compliance-Regelungen eng verknüpft.
Die Kontrolle der Auflagen durch die Zahlungsempfänger obliegt staatlichen Behörden. Dies sind zum Beispiel die Naturschutzbehörden und Veterinärämter. Gelegentliche Kontrollen erfolgen nach dem Stichprobenprinzip. Werden Verstöße festgestellt, richtet sich die Kürzung von Zahlungen nach dem Ausmaß der Pflichtverletzungen. So können mehrere, im Einzelnen auch geringfügige Verstöße mit schärferen Sanktionen geahndet werden. Diese Sanktionen sind natürlich an strenge rechtliche Grundlagen gebunden. Sollten Sie als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs davon betroffen sein, stehe ich Ihnen als Partner zur Seite.
Gerade im Agrarbeihilfenrecht gilt es, stets auf dem neuesten rechtlichen Stand zu sein. Neue Verordnungen, zum Beispiel über die Verwendung von Düngemitteln, haben regelmäßig Auswirkungen auf Cross-Compliance Verpflichtungen und somit auf den Anspruch auf finanzielle Förderung der Agrarbetriebe. Damit Sie als Landwirt stets auf der sicheren Seite sind, beobachte ich als Rechtsanwalt ständig die neuesten Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet.
Als Rechtsanwalt mit besonderer Ausrichtung auf das Agrarrecht und alle rechtlichen Aspekte, mit denen Landwirte in Berührung kommen, helfe ich Ihnen weiter. Gemeinsam analysiere ich mit meinen Mandanten die bestehenden Chancen und prüfe deren Voraussetzungen. Ziel ist es dabei immer, den Betrieb zu fördern, Rechte durchzusetzen und die wirtschaftliche Lage dadurch zu optimieren. Gern stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.