Bergrecht (Geothermie)
Die Vorgaben des Bergrechts spielen im Zusammenhang mit Geothermieprojekten (“Tiefengeothermie”) eine große Rolle. Des Weiteren können Vorschriften aus dem Baurecht, dem Energierecht sowie dem Wassergesetz Bedeutung für die Genehmigung von Geothermieanlagen haben.
Ich berate Sie in allen Fragen rund um die Genehmigung von Geothermieprojekten, auch im Hinblick auf baurechtliche, wasserrechtliche oder energierechtliche Bezüge. Sofern Sie Fragen im Zusammenhang mit einer bergrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung zur Aufsuchung von Bodenschätzen, aber auch im Zusammenhang mit Betriebsplänen, Rahmenbetriebsplänen, Sonderbetriebsplänen sowie Abschlussbetriebspläne haben, beantworte ich Ihnen diese gerne. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Nachbar oder Anwohner einer geplanten Geothermieanlage sind oder eine solche Anlage planen oder bereits unterhalten.