Raumordnungsrecht
Das Raumordnungsrecht ist ein überörtliches und der Bauleitplanung einer Gemeinde oder Stadt vorgelagertes Verfahren. Die Raumordnung vermittelt die Ziele der Planung, die im Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen festgelegt werden. Für Bauvorhaben im Außenbereich kann das Raumordnungsrecht ebenfalls Bedeutung haben. Diese Bauvorhaben dürfen den Zielen der Raumordnung widersprechen.
Leitvorstellung des Raumordnungsrechts ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.
Sofern Sie von einer beabsichtigten Regionalplanung betroffen sein könnten, unterstütze ich Sie bei Anfertigung von Einwendungen gegen diese Planung sowie bei deren gerichtlicher Anfechtung. Ebenfalls unterstütze ich Sie, sofern Sie Adressat einer raumordnungsrechtlichen Untersagung sind oder Ihr geplantes Bauvorhaben im Außenbereich aus raumordnungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt wurde.