Ver­brau­cher­infor­ma­ti­ons­recht

Seit Janu­ar 2019 haben Aus­kunfts­an­sprü­che gegen­über Restau­rants, Bäcke­rei­en und ande­ren Lebens­mit­tel­be­trie­ben sprung­haft zuge­nom­men. Hin­ter­grund ist ins­be­son­de­re die von food­watch und Frag­Den­Staat betrie­be­ne soge­nann­te „Platt­form gegen Geheim­nis­krä­me­rei bei Lebens­mit­tel­be­hör­den“. Auf der Platt­form „Topf Secret“ kön­nen Ver­brau­cher Ergeb­nis­se von Hygie­ne­kon­trol­len in Restau­rants, Bäcke­rei­en und sons­ti­gen gas­tro­no­mi­schen Betrie­ben abfra­gen. Hier­zu fin­den sich fol­gen­de Aus­füh­run­gen bei food­watch (https://www.foodwatch.org/de/presse/pressemitteilungen/foodwatch-und-fragdenstaat-starten-plattform-gegen-geheimniskraemerei-bei-lebensmittelbehoerden-auf-topf-secret-koennen-verbraucher-ergebnisse-von-hygienekontrollen-in-restaurants-baeckereien-co-abfragen/):

Unter www.topf-secret.foodwatch.de kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher bei den zustän­di­gen Behör­den einen Antrag auf Ver­öf­fent­li­chung der Ergeb­nis­se amt­li­cher Hygie­ne-Kon­trol­len stel­len. Die gesetz­li­che Grund­la­ge ist das Ver­brau­cher­infor­ma­ti­ons­ge­setz (VIG). Nut­ze­rin­nen und Nut­zer kön­nen einen belie­bi­gen Betrieb – von Restau­rants über Bäcke­rei­en bis hin zu Tank­stel­len – über eine Such­funk­ti­on oder per Klick auf einer Stra­ßen­kar­te aus­su­chen. Nut­ze­rin­nen und Nut­zer brau­chen ledig­lich Name, E‑Mail- und Post­adres­se ein­ge­ben, die gemein­sam mit einem vor­be­rei­te­ten Text an die zustän­di­ge Behör­de über­mit­telt wer­den. Die Antrag­stel­lung ist inner­halb von einer Minu­te fer­tig. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher erhal­ten die Ergeb­nis­se aller­dings erst nach meh­re­ren Wochen. Es kann auch pas­sie­ren, dass sich Behör­den quer stellen.“

Für betrof­fe­ne Betrie­be und Unter­neh­men kön­nen Aus­kunfts­an­sprü­che nach dem Ver­brau­cher­infor­ma­ti­ons­ge­setzt oder Ver­öf­fent­li­chun­gen nach dem Lebens­mit­tel- und Fut­ter­mit­tel­ge­setz­buch gra­vie­ren­de nega­ti­ve Kon­se­quen­zen haben. Ins­be­son­de­re die Ver­öf­fent­li­chung ent­spre­chen­der Kon­troll­be­rich­te über Betriebs­prü­fun­gen, bei denen Män­gel behaup­tet wer­den, kann geschäfts­schä­di­gen­den Cha­rak­ter haben. Die­se Berich­te las­sen nicht erken­nen, ob die behaup­te­ten Män­gel bereits kurz dar­auf besei­tigt wurden.

Nach § 2 des Ver­brau­er­in­for­ma­ti­ons­ge­set­zes (VIG) hat Jeder unter ande­rem frei­en Zugang zu allen Daten über von den nach Bun­des- oder Lan­des­recht zustän­di­gen Stel­len fest­ge­stell­ten nicht zuläs­si­gen Abwei­chun­gen von Anfor­de­run­gen des Lebens­mit­tel- und Fut­ter­mit­tel­ge­setz­bu­ches und des Pro­dukt­si­cher­heits­ge­set­zes. Hin­zu kom­men noch vie­le wei­te­re Aus­kunfts­an­sprü­che. Aus­schluss- und Beschrän­kungs­grün­de ent­hält § 3 VIG. Hier kön­nen ins­be­son­de­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, aber auch Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se gegen die Ver­öf­fent­li­chung ange­führt werden.

Eine wei­te­re weit­re­chen­de Norm ent­hält § 40 des Lebens­mit­tel- und Fut­ter­mit­tel­ge­setz­buch (LFGB). Danach soll die zustän­di­ge Behör­de die Öffent­lich­keit unter Nen­nung der Bezeich­nung des Lebens­mit­tels oder Fut­ter­mit­tels und des Lebens­mit­tel- oder Fut­ter­mit­tel­un­ter­neh­mens, unter des­sen Namen oder Fir­ma das Lebens­mit­tel oder Fut­ter­mit­tel her­ge­stellt oder behan­delt wur­de oder in den Ver­kehr gelangt ist, und, wenn dies zur Gefah­ren­ab­wehr geeig­ne­ter ist, auch unter Nen­nung des Inver­kehr­brin­gers, nach Maß­ga­be des Arti­kels 10 der Ver­ord­nung (EG) Nr. 178/2002 infor­mie­ren. Auch die­se Ver­öf­fent­li­chung kann gra­vie­ren­de nega­ti­ve Kon­se­quen­zen für einen Betrieb oder ein gas­tro­no­mi­sches Unter­neh­men haben.

Wir ver­tre­ten in die­sem Bereich Unter­neh­men und Betrie­be aus dem gas­tro­no­mi­schen Sek­tor bei der Abwehr ent­spre­chen­der Ansprü­che, aber auch beim Schutz von Betriebs- oder Geschäfts­ge­heim­nis­sen. Hier­zu zäh­len klei­ne Betrie­be, wie etwas Bäcke­rei­en, aber auch Restau­rants, Lebens­mit­tel­un­ter­neh­men oder gas­tro­no­mi­sche Ket­ten. Soll­ten Sie hier­zu eine Fra­ge haben, ste­hen wir Ihnen jeder­zeit zur Verfügung.“

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