Ver­fas­sungs­recht

Das Ver­fas­sungs­recht ist ein in der anwalt­li­chen Pra­xis ver­nach­läs­sig­tes Rechts­ge­biet. Oft­mals wird eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de ein­ge­legt, “wenn sonst nichts mehr geht”. Die Ver­fas­sungs­be­schwer­de unter­liegt jedoch engen Zuläs­sig­keits­vor­aus­set­zun­gen, sodass die durch­schnitt­li­che Erfolgs­quo­te von unter 2% bei Ver­fas­sungs­be­schwer­den nicht überrascht.

Wich­tig ist für eine erfolg­rei­che Ver­fas­sungs­be­schwer­de die genaue Kennt­nis der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts und der Lan­des­ver­fas­sungs­ge­rich­te. Auch die euro­pa­recht­li­chen Bezü­ge sind zu berück­sich­ti­gen. So hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt betont, deut­sche Gerich­te hät­ten die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) in der Aus­le­gung durch den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) gebüh­rend zu beach­ten. Andern­falls kön­ne, so das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, eine Ver­let­zung des Grund­rechts in Ver­bin­dung mit dem Rechts­staats­prin­zip gerügt werden.

Sofern Sie als Pri­vat­per­son oder als Unter­neh­men in Ihren Grund­rech­ten oder grund­rechts­glei­chen Rech­ten ver­letzt sein könn­ten, bera­te und ver­tre­te ich Sie bei Fra­gen um die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit staat­li­cher Hand­lun­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re für Rügen im Zusam­men­hang mit einer Ver­let­zung der all­ge­mei­nen Hand­lungs­frei­heit, dem Gleich­heits­ge­bot, der Religions‑, Glau­bens- und Bekennt­nis­frei­heit, der Mei­nungs­frei­heit, der Kunst- und Wis­sen­schafts­frei­heit, dem Schul­we­sen, der Berufs­frei­heit sowie der Eigen­tums­frei­heit. Gege­be­nen­falls lege ich für Sie auch Ver­fas­sungs­be­schwer­de oder Popu­lar­kla­ge beim Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ein.

Fer­ner bera­te ich Sie im Hin­blick auf die staats­bür­ger­li­chen Rech­te und das Reli­gi­ons­ver­fas­sungs­recht. Durch mei­ne wis­sen­schaft­li­che Tätig­keit, ver­schie­de­ne Publi­ka­tio­nen, ein­schließ­lich mei­ner Dis­ser­ta­ti­on, ver­fü­ge ich über die not­wen­di­ge Kennt­nis des Ver­fas­sungs­rechts, um Sie erfolg­reich in einer ver­fas­sungs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung ver­tre­ten zu können.

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