Verfassungsrecht
Das Verfassungsrecht ist ein in der anwaltlichen Praxis vernachlässigtes Rechtsgebiet. Oftmals wird eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, “wenn sonst nichts mehr geht”. Die Verfassungsbeschwerde unterliegt jedoch engen Zulässigkeitsvoraussetzungen, sodass die durchschnittliche Erfolgsquote von unter 2% bei Verfassungsbeschwerden nicht überrascht.
Wichtig ist für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde die genaue Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte. Auch die europarechtlichen Bezüge sind zu berücksichtigen. So hat das Bundesverfassungsgericht betont, deutsche Gerichte hätten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebührend zu beachten. Andernfalls könne, so das Bundesverfassungsgericht, eine Verletzung des Grundrechts in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gerügt werden.
Sofern Sie als Privatperson oder als Unternehmen in Ihren Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt sein könnten, berate und vertrete ich Sie bei Fragen um die Verfassungsmäßigkeit staatlicher Handlungen. Dies gilt insbesondere für Rügen im Zusammenhang mit einer Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Gleichheitsgebot, der Religions‑, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, dem Schulwesen, der Berufsfreiheit sowie der Eigentumsfreiheit. Gegebenenfalls lege ich für Sie auch Verfassungsbeschwerde oder Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.
Ferner berate ich Sie im Hinblick auf die staatsbürgerlichen Rechte und das Religionsverfassungsrecht. Durch meine wissenschaftliche Tätigkeit, verschiedene Publikationen, einschließlich meiner Dissertation, verfüge ich über die notwendige Kenntnis des Verfassungsrechts, um Sie erfolgreich in einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung vertreten zu können.