Naturschutzrecht
Strafverteidigung — Anwalt in München
Ein Strafverfahren endet für die meisten Mandanten nicht mit dem Urteil. Es endet mit dem, was danach kommt: dem Widerruf der Waffenbesitzkarte, dem Entzug des Jagdscheins, der Gewerbeuntersagung, dem Disziplinarverfahren, dem Verlust der Beamtenrechte.
Diese Folgen treten nicht im Strafverfahren ein, sondern in getrennten Verwaltungsverfahren — und sie knüpfen an die Feststellungen an, die im Strafverfahren getroffen wurden. Wer nur das Strafverfahren im Blick hat, verhandelt über die Strafe und verliert die Existenzgrundlage.
Warum die Nebenfolgen oft schwerer wiegen als die Strafe
Eine Geldstrafe ist bezifferbar und vorüber. Der Verlust einer Erlaubnis ist es nicht. Drei Beispiele aus der Praxis:
Waffenrecht. § 5 WaffG knüpft die Regelvermutung fehlender Zuverlässigkeit an Verurteilungen — mit festen Schwellen, die erreicht sein können, ohne dass im Strafverfahren jemand darüber gesprochen hat. Der anschließende Widerruf ist nach § 45 Abs. 5 WaffG sofort vollziehbar.
Beamtenrecht. Im behördlichen Disziplinarverfahren bindet § 23 Abs. 1 BDG die Behörde an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils — ohne Lösungsmöglichkeit. Erst das Gericht hat nach § 57 Abs. 1 S. 2 BDG bei offenkundig unrichtigen Feststellungen eine erneute Prüfung zu beschließen. Der Einwand gegen die Tatsachen greift also erst eine Stufe später, wenn er überhaupt noch greift.
Gewerberecht. § 35 GewO arbeitet nicht mit Schwellen, sondern mit einer freien Prognose. Dieselbe Verurteilung kann dort tragen, wo sie waffenrechtlich noch unterhalb der Schwelle liegt — und umgekehrt.
Der praktische Schluss: Die Frage, welche Feststellungen ein Urteil oder eine Einstellung enthält, ist im Strafverfahren oft wichtiger als die Höhe der Strafe. Eine Verständigung, die eine milde Strafe bringt, aber eine Feststellung festschreibt, kann teuer werden.
Schwerpunkte
Umweltstrafrecht — Verstöße im Umgang mit Abfällen, Gewässern und Anlagen, regelmäßig verzahnt mit immissionsschutz‑, wasser- und abfallrechtlichen Verfahren.
Baustrafrecht — Vorwürfe rund um Bauvorhaben, von der Baugefährdung bis zu Verstößen gegen bauordnungsrechtliche Pflichten.
Straftaten aus dem verwaltungs- und agrarspezifischen Bereich — Jagd- und Waffendelikte, Tierschutzstrafrecht, Subventionsbetrug.
Die verwaltungsrechtliche Seite derselben Vorgänge ist im Verwaltungsrecht und im Agrarrecht dargestellt — insbesondere Waffenrecht, Jagdrecht, Gewerberecht und Beamten- und Disziplinarrecht.
Was das für die Verteidigung bedeutet
Praktisch führt das zu einer anderen Reihenfolge als üblich. Vor der Frage, wie das Strafverfahren ausgeht, steht die Frage, welche Erlaubnisse, Ämter oder Gewerbeberechtigungen an dem Ergebnis hängen — und welche Schwellen dort gelten. Erst daraus ergibt sich, worüber im Strafverfahren überhaupt verhandelt werden kann.
Diese Doppelbetrachtung ist der Grund, aus dem Strafverteidigung in dieser Kanzlei nicht neben dem Verwaltungsrecht steht, sondern damit zusammen geführt wird.
Häufige Fragen zur Strafverteidigung
Kann eine Verurteilung meine Erlaubnis kosten?
Ja, und zwar unabhängig von der Höhe der Strafe. Im Waffenrecht knüpft § 5 WaffG an Verurteilungen an, im Gewerberecht trifft § 35 GewO eine eigene Prognose ohne feste Schwellen.
Ist die Behörde an das Strafurteil gebunden?
Im behördlichen Disziplinarverfahren bindet § 23 Abs. 1 BDG die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils ohne Lösungsmöglichkeit; erst das Gericht hat nach § 57 Abs. 1 S. 2 BDG bei offenkundig unrichtigen Feststellungen eine erneute Prüfung zu beschließen. In anderen Bereichen wirken die Feststellungen faktisch über die Prognose.
Hilft eine Einstellung gegen Auflage?
Sie vermeidet die Verurteilung, beseitigt aber nicht jede Folge. § 16 Abs. 1 WDO etwa erfasst ausdrücklich auch die Erledigung nach § 153a Abs. 1 S. 5 oder Abs. 2 S. 2 StPO.
Sollte ich mich im Ermittlungsverfahren äußern?
Das ist eine Frage des Einzelfalls und sollte erst nach Akteneinsicht entschieden werden — auch deshalb, weil Angaben in parallele Verwaltungsverfahren gelangen können.
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe suchen?
Sobald ein Vorwurf im Raum steht, nicht erst nach dem Urteil. Die Weichen für die verwaltungsrechtlichen Folgen werden im Strafverfahren gestellt.
Stand: September 2026
Dr. Tobias Kumpf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in München.